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Mehr Transparenz bei gemeinnützigen Organisationen
Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger aufgefordert, eine Gesetzesinitiative zur wirtschaftlichen Transparenz gemeinnütziger Organisationen auf den Weg zu bringen. Damit soll dem Generalverdacht der Misswirtschaft in der sozialen Arbeit begegnet werden. Der Paritätische schlägt vor, die im Handelsrecht bewährten Rechnungslegungs- und Publizitätspflichten für gewerbliche Unternehmen auf gemeinnützige Organisationen zu übertragen. Die Veröffentlichung der Finanzdaten im elektronischen Bundesanzeiger sei ein praktikabler und hinreichender Weg, um die notwendige Transparenz zu gewährleisten.

„Es ist Zeit, Nägel mit Köpfen zu machen und der hilflosen Debatte um die wirtschaftliche Transparenz von Vereinen und Stiftungen ein Ende zu setzen. Generalverdächtigungen treffen alle gemeinnützigen Organisationen, die korrekt und verantwortungsbewusst mit Spenden, Zuwendungen und Fördermitteln umgehen. Mit ihrer Arbeit leisten sie tagtäglich einen unverzichtbaren Beitrag zum Gemeinwohl“, mahnt Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Die Transparenzdebatte führt, laut Hesse, zu dem Generalverdacht, alle hätten etwas zu verheimlichen: „Keine noch so gut gemeinte und noch so ausführliche freiwillige Selbstauskunft wird den öffentlich geschürten Verdacht und das aus Spender- und Steuerzahlersicht nachvollziehbare Misstrauen ausräumen können, dass private und öffentliche Gelder im Namen der Gemeinnützigkeit ineffizient oder nicht ordnungsgemäß verwendet werden könnten“, so Hesse weiter.

Der Paritätische schlägt vor, die im Handelsrecht gesetzlich klar geregelten und bewährten Rechnungslegungs- und Publizitätspflichten auf Vereine und Stiftungen zu übertragen. Dadurch könne eine Gleichbehandlung von gewerblichen Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen mit erheblichen Umsätzen bezüglich der Offenlegung ihrer Finanzdaten erfolgen. Um kleine ehrenamtliche Vereine nicht zu überfordern, sei dabei eine Untergrenze einzuziehen. Eine Anwendung des Handelsgesetzbuches würde auch verhindern, dass gemeinnützige Organisationen mehr Daten offen legen müssen als gewerbliche Träger.


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