Teilhabe für alle 12.09.16
Umsetzung des Wunsch- und Wahlrechts verursacht keine Mehrkosten

Die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben für alle Menschen ist seit Jahren eine Kernforderung der BAG WfbM.

Sie fordert, dass bei der Gestaltung der Teilhabe das Wunsch- und Wahlrecht des jeweiligen Menschen im Fokus steht. Das bedeutet, dass es Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf möglich sein muss, entsprechend ihres Wunsches entweder tagesstrukturierende Maßnahmen oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch zu nehmen. Das „Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung“ hat als Zugangskriterium zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vor dem Hintergrund der UN-BRK keine Grundlage mehr.

Die BAG WfbM möchte mit einer Studie der Debatte einen neuen Impuls geben. Erstmals werden in einer Studie die Kostenaspekte der Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf in einer Gesamtschau betrachtet. Die Ergebnisse der Studie sind gleichermaßen überraschend und überzeugend. Sie belegen: Insgesamt betrachtet bedeutet es für die öffentliche Hand keine Mehrkosten, wenn sich ein Mensch mit hohem Unterstützungsbedarf für Teilhabe am Arbeitsleben entscheidet.

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Hier finden Sie eine Übersicht über die Ergebnisse der Studie und weitere Hintergrundinformationen.



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