Politik 02.12.08
Sozialhilfe 2007: 1,1 Millionen Menschen erhielten besondere Leistungen
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erhielten 2007 in Deutschland rund 1,1 Millionen Personen besondere Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe“). Dies sind 2,1 % mehr als im Jahr zuvor. Die mit Abstand wichtigste Hilfeart ist dabei die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen mit 679.000 Empfängern. Außerdem erhielten 2007 rund 357.000 Personen Hilfe zur Pflege. Insgesamt gab die öffentliche Hand im Jahr 2007 netto rund 14,6 Milliarden Euro für die besonderen Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII „Sozialhilfe“ (ein Plus von 1,7 % gegenüber dem Vorjahr) aus. Diese Summe entspricht einem Anteil von 78 % an den gesamten Nettoaufwendungen der Sozialhilfe (18,8 Milliarden Euro).

Die im 6. Kapitel des SGB XII „Sozialhilfe“ geregelte Eingliederungshilfe für behinderte Menschen hat die Aufgabe, eine drohende Behinderung zu verhüten, eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen beziehungsweise zu mildern und die Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft einzugliedern. Leistungsberechtigt sind alle Personen, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert oder von einer Behinderung bedroht sind, so weit die Hilfe nicht von einem vorrangig verpflichteten Leistungsträger – wie zum Beispiel der Krankenversicherung, der Rentenversicherung oder der Agentur für Arbeit – erbracht wird.

Im Laufe des Jahres 2007 erhielten 679.000 Personen Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. 60 % dieser Empfänger waren männlich, 40 % weiblich. Die Empfänger von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen waren im Durchschnitt 32 Jahre alt (Männer: 31 Jahre, Frauen: 34 Jahre) und somit vergleichsweise jung.

Knapp zwei Drittel der Leistungsberechtigten (63 %) erhielten die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ausschließlich in voll- beziehungsweise teilstationären Einrichtungen. Knapp ein Drittel der Empfänger (32 %) erhielt Eingliederungshilfe ausschließlich außerhalb von Einrichtungen. Rund 5 % der Leistungsberechtigten bezogen im Laufe des Jahres 2007 Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen sowohl in als auch außerhalb von Einrichtungen.

Insgesamt gaben die Träger der Sozialhilfe im Jahr 2007 netto, das heißt nach Abzug insbesondere von Erstattungen anderer Sozialleistungsträger, 10,6 Milliarden Euro für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen aus. Mit einem Anteil von 56 % an den gesamten Nettoaufwendungen der Sozialhilfe ist die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen damit die finanziell mit Abstand bedeutendste Hilfeart im Rahmen der Sozialhilfe.

Die Sozialhilfe unterstützt mit der Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII auch pflegebedürftige Personen. Die Hilfe zur Pflege wird bedürftigen Personen gewährt, die in Folge von Krankheit oder Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen sind. Sie wird jedoch nur geleistet, wenn der Pflegebedürftige die Pflegeleistungen finanziell weder selbst tragen kann noch sie von anderen – zum Beispiel der Pflegeversicherung – erhält.

Im Laufe des Jahres 2007 erhielten rund 357.000 Personen Hilfe zur Pflege. Knapp drei Viertel (74 %) dieser Personen befanden sich 2007 ausschließlich in stationärer Pflege. In einem Viertel der Fälle (25 %) wurde die Hilfe zur Pflege ausschließlich außerhalb von Einrichtungen gewährt. Rund 1 % der Leistungsberechtigten bezogen im Laufe des Jahres 2007 Leistungen der Hilfe zur Pflege sowohl außerhalb von Einrichtungen als auch in Einrichtungen. Bei den Empfängern von Hilfe zur Pflege überwogen die Frauen mit einem Anteil von 68 % deutlich. Die Empfänger dieser Leistung waren im Durchschnitt 75 Jahre alt (Männer: 66 Jahre, Frauen: 79 Jahre). Für die Hilfe zur Pflege gaben die Sozialhilfeträger im Jahr 2007 netto insgesamt 2,7 Milliarden Euro aus.

www.destatis.de externer Link


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