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EU-Parlament fordert Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarkts und Überprüfung von Werkstätten für behinderte Menschen

Am 10. März 2021 hat das EU-Parlament eine Entschließung verabschiedet, die die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf unter Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) fordert.

Eine vieldiskutierte Forderung ist die Überprüfung der Regelungen zu Werkstätten für behinderte Menschen. Werkstätten werden in der Entschließung kritisch erwähnt. Entgegen vieler Berichte wird dabei jedoch nicht die Abschaffung aller Werkstätten in Europa gefordert, sondern eine Verbesserung des Rechtsstatus der Werkstattbeschäftigten. Sie sollen den Arbeitnehmerstatus und den Mindestlohn erhalten.

Werkstätten werden insbesondere unter der Erwägung N. und in Nr. 13 der Entschließung erwähnt:

Das EU-Parlament fordert die Mitgliedstaaten auf,

  • die Charakteristika, die Vielfalt und die Effektivität der bestehenden geschützten Werkstätten zur Vermittlung von Kompetenzen an Menschen mit Behinderungen im Hinblick auf die Aufnahme einer Beschäftigung auf dem offenen Arbeitsmarkt gemeinsam mit Vertretern von Menschen mit Behinderungen laufend zu bewerten,

  • dafür zu sorgen, dass diese von Rechtsrahmen erfasst und geschützt werden, die soziale Sicherheit, Arbeitsbedingungen, Mindestlöhne und das Diskriminierungsverbot umfassen, und zugleich die Bestimmungen, die nicht im Einklang mit der UN-BRK und insbesondere mit deren Artikel 27 stehen, schrittweise abzuschaffen.

Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass geschützte Werkstätten für Menschen mit Behinderungen lediglich eine Option für einen befristeten Zeitraum in ihrem Arbeitsleben darstellen sollten.

Werkstätten, die ein isoliertes Umfeld schaffen, in dem die Arbeitnehmer mit Behinderungen keinen Arbeitnehmerstatus und keine Arbeitnehmerrechte haben oder keinen garantierten Mindestlohn erhalten, stellen nach der Entschließung einen Verstoß gegen die UN-BRK dar.

Folgen für Werkstätten in Deutschland
Für Werkstätten in Deutschland ändert sich zunächst nichts. Das Sozialrecht fällt unter die Regelungskompetenz der Mitgliedsstaaten. Jedoch stößt auch das deutsche System spürbar an seine Grenzen. Besonders deutlich hat sich dies in der Coronavirus-Krise gezeigt, als Werkstattbeschäftigten aufgrund des fehlenden Arbeitnehmerstatus kein Kurzarbeitergeld gewährt wurde.

Auch die Überprüfung des Entgeltsystems durch die Bundesregierung macht deutlich, dass Veränderungen notwendig sind. Die Entschließung des EU-Parlaments kann daher dazu führen, dass auch andere Regelungen überdacht werden.

Austausch mit Katrin Langensiepen auf der Werkstätten:Messe 2021
Berichterstatterin der Entschließung ist die deutsche Grünen-Abgeordnete Katrin Langensiepen. Die EU-Abgeordnete hat sich kürzlich gegenüber der Deutschen Welle dahingehend geäußert, dass „Werkstätten für einige Arbeitnehmer sinnvoll sein können - aber nicht in ihrer derzeitigen Ausgestaltung, sondern als gleichberechtigter Teil des regulären Arbeitsmarktes. Wenn einige Menschen, die in den Werkstätten beschäftigt sind, dort glücklich sind und bleiben wollen, dann sollte das möglich gemacht werden - aber mit dem Status von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern."
Den Artikel finden Sie hier externer Link.


Katrin Langensiepen wird als Teilnehmerin der Sozialpolitischen Veranstaltung im Rahmen der Werkstätten:Messe 2021 erwartet und dort unter anderem mit Werkstatträte Deutschland und Vertreter*innen der Bundesregierung diskutieren.

Den kompletten Text der Entschließung finden Sie hier externer Link.



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