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Krankenversicherung, Rentenwert und Eckregelsatz
Durch das von der Bundesregierung erlassene Konjunkturpaket II wird der paritätisch finanzierte Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (KV) zum 1. Juli 2009 um 0,6 Beitragssatzpunkte gesenkt. Er beträgt damit 14,0 (allgemeiner Beitragssatz) bzw. 13,4 Prozent (verminderter Beitragssatz).

Für alle, die den Beitragszuschlag in den KV von 0,9 Prozent zu tragen haben (das ist bei den Werkstattbeschäftigten nicht der Fall) sinkt der Satz von 15,5 auf 14,9 Prozent. Durch einen Zuschuss von Bundesmitteln wird vermieden, dass der kassenindividuelle Beitragssatz zur eventuell notwendigen Deckung der Kosten auf Seiten der Krankenkassen diese Senkung auffangen muss.

Der aktuelle Rentenwert wird ab 1. Juli 2009 auf 27,20 Euro (West) und auf 24,13 Euro (Ost) festgesetzt.

Damit erhöht sich der Eckregelsatz in der Sozialhilfe um den Vomhundertsatz, um den sich der aktuelle Rentenwert veränderte. Er beträgt - ab 1. Juli 2009 - 359 Euro.

Ab Juli 2009 erhöhen sich auch die Regelsätze in der Grundsicherung, laufende Leistungen werden automatisch umgestellt. Die pauschalierte Regelleistung bei Arbeitslosengeld II beträgt:
  • 359 Euro für Alleinstehende und Alleinerziehende
  • 323 Euro für volljährige Partner
  • 287 Euro für Kinder ab Beginn des 15. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
  • 251 Euro für Kinder ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
  • 215 Euro für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres


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