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Vererben zugunsten behinderter Menschen
Der Rechtsratgeber „Vererben zugunsten behinderter Menschen“ ist aktualisiert worden. Unter einem Behindertentestament versteht man in der juristischen Fachliteratur eine letztwillige Verfügung, die insbesondere von Eltern behinderter Kinder abgefasst wird und Sonderregeln in Bezug auf das behinderte Kind enthält. Das Ziel dieser Verfügung besteht darin, dem Erben trotz seiner Erbschaft die volle staatliche Unterstützung zu erhalten, ohne dass das vererbte Vermögen hierfür eingesetzt werden muss. Der juristische Weg hierzu liegt in der Anordnung einer Nacherbschaft bei gleichzeitiger Testamentsvollstreckung.

In der im Download kostenlosen Broschüre wird erläutert, welche erb- und sozialhilferechtlichen Aspekte bei der Gestaltung eines sogenannten Behindertentestaments zu berücksichtigen sind. Eingearbeitet ist die am 1. Januar 2010 in Kraft getretene Erbrechtsreform. Der Herausgeber, Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm), geht auf Probleme ein, die sich bei einem solchen Testament ergeben können. Dargestellt wird zum Beispiel, wie sich Schenkungen an die nicht behinderten Kinder auf die Gestaltung des Testaments auswirken und welche Regelungen zu treffen sind, damit ein behindertes Kind nach dem Tod der Eltern im Elternhaus wohnen bleiben kann.

Das Behindertentestament gibt Eltern die Möglichkeit, ihr behindertes Kind wirksam und zu seinem Nutzen erben zu lassen. So erhält das Kind finanzielle Mittel aus der Erbschaft, mit denen es zum Beispiel medizinische Leistungen bezahlen oder sich an seinem Geburtstag Wünsche erfüllen kann.

Die Broschüre steht im Internet als Download unter www.bvkm.de externer Link zur Verfügung.


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