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UN-Behindertenrechtskonvention Workshop-Thema bei REHACARE
Die seit März 2009 in Deutschland geltende UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen war Thema eines Workshops auf der REHACARE, der Fachmesse für Hilfsmittel und Rehabilitation, die vom 6. bis 9. Oktober in Düsseldorf stattfand. Zum Workshop eingeladen hatte die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR) und der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe. Auch Nina Juretzka, BAG WfbM-Referentin für Sozialpolitik, nahm an der Veranstaltung teil.

Auf dem Podium diskutierten behinderte Menschen und jeweils ein Vertreter der Deutschen Rentenversicherung, der Gesetzlichen Krankenversicherung, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, der Bundesagentur für Arbeit, der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen.

Thematisch war der Workshop in drei Bereiche gegliedert: „Individualisierung“, „Frühzeitiges Handeln“ und „Bewusstseinsbildung“. Zum aktuellen Stand der Umsetzung der UN-Konvention wurde mitgeteilt, dass die Bundesregierung derzeit einen Aktionsplan entwickelt, der die tatsächliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung verbessern soll. Hubert Hüppe rief alle Akteure zur Mitarbeit auf und forderte, konkrete Ziele und Zeiträume der Umsetzung zu benennen. Derzeit ist geplant, den Aktionsplan im Frühjahr 2011 zu verabschieden. „Wer Inklusion will, sucht Wege; wer sie nicht will, sucht Begründungen“, so Hüppe, der auch darauf hinwies, dass das Menschenrecht auf Teilhabe nicht nur die Handelnden der Politik binde.



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