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Förderstättenkonzeption in Bayern
Im Bayrischen Sozialministerium arbeitet eine Arbeitsgruppe an der Modifizierung der Förderstättenkonzeption. In der Sitzung vom September 2003 konnten folgende Ergebnisse erzielt werden:

Die Förderung des Personenkreises soll künftig in sogenannten Förderstätten oder Fördergruppen erfolgen, die der Werkstatt gemäß § 136 Abs. 3 SGB IX angegliedert sind - oder aber einen Kooperationsvertrag abgeschlossen haben. Diesen schwerstbehinderten Menschen wird das Anrecht auf einen zweiten Lebensraum explizit zuerkannt. Förderstätten sollen dieses Recht auf eine der Normalität entsprechenden Lebensgestaltung in der sozialen Umwelt verwirklichen. Das Sozialministerium wird weiterhin die Finanzierung aus Mitteln des Landesbehindertenplanes unterstützen.

Ein sogenannter "Runder Tisch" wird für die Ausgestaltung der künftigen Betreuungsstruktur ins Leben gerufen. Beteiligt werden u. a. Kostenträger, Wohlfahrts- und Behindertenhilfe. Geeignete Förderstättenbesucher|innen sollen im Fachausschuß zwecks Überprüfung eines möglichen Überganges in die Werkstatt vorgestellt werden.


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