Diesen Artikel an Freunde versenden
Email des Empfängers:
Email des Senders:
Name des Senders:

Bundestag beschließt Antrag: Gedenkort für die Opfer der NS-"Euthanasie"-Morde
Der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages hat am 26. Oktober 2011 einen fraktionsübergreifenden Antrag zum „Gedenkort für die Opfer der NS-‚Euthanasie‘-Morde“ (17/5493 externer Link) angenommen. Mit seiner Unterstützung des Antrags hat der Ausschuss „ein wichtiges Signal gegen das Vergessen gesetzt“, so der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe.

Er verwies darauf, dass während der Zeit der Nazi-Diktatur hunderttausende Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen in ganz Europa systematisch erfasst, für medizinische Versuche missbraucht, zwangssterilisiert und ermordet wurden.

„Sie waren die ersten Opfer des Gewaltregimes der Nationalsozialisten. Wegbereiter des Terrors gegen behinderte und psychisch erkrankte Menschen war ein Gedankengut, das zwischen lebensunwerten und lebenswerten Menschen unterschied“, betonte Hubert Hüppe und verwies auf eine Unterstützung der Eugenik in Wissenschaft, Politik und Gesellschaft, die sich weit vor dem Beginn der Nazi-Diktatur in Deutschland verbreitete.

Der beschlossene Antrag greife diesen Aspekt auf, indem er neben einem würdigen zentralen Ort der Erinnerung in der Tiergartenstraße 4 in Berlin fordere, über die Nazi-Verbrechen zu informieren und bestehende Defizite in der Aufarbeitung und Erforschung des Unrechts öffentlich aufzugreifen, erläuterte der Behindertenbeauftragte.

„Jetzt kommt es darauf an, den Antrag zusammen mit den Betroffenen und ihren Verbänden in diesem Sinne umzusetzen und der Information neben dem Gedenken breiten Raum zu verschaffen“, verdeutlichte Hubert Hüppe.

Weitere Informationen und Pressemitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen:
www.behindertenbeauftragter.de externer Link


<< Zurück Seite drucken Diesen Artikel per Email versenden