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Anspruch auf Kindergeld auch während des Bundesfreiwilligendienstes
Der Bundesrat hat am 25. November 2011 der Gesetzesänderung zur Gewährung des Kindergeldes für Bundesfreiwilligendienstleistende zugestimmt. Damit sind letzte rechtliche Unklarheiten beseitigt.

Galt mit der Einführung des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) zunächst , dass für die Zeit des BFD kein Anspruch auf Kindergeld bestünde, einigte sich die Politik im Nachhinein auf eine Gesetzesänderung.

Eltern von volljährigen Freiwilligen, die am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen, erhalten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes Kindergeld.

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder begrüßte das Ergebnis: "Das Kindergeld im Bundesfreiwilligendienst ist ein zentraler Bestandteil unserer Anerkennungskultur."

Das Kindergeld wird an Eltern von Freiwilligen aus dem Jahr 2011 auch rückwirkend gezahlt; die Familienkassen werden dementsprechend unmittelbar informiert.


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