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Behindertenbeauftragte vereinbart erste Schritte zur Umsetzung eines neuen Teilhaberechts
Berlin. Das Bundesteilhabegesetz war Thema der ersten Veranstaltung der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele. Gemeinsam mit den drei Landesbehindertenbeauftragten Irmgard Badura aus Bayern, Norbert Killewald aus Nordrhein-Westfalen und Stephan Pöhler aus Sachsen hatte sie am 17. Februar 2014 zu einer Fachkonferenz zum neuen Teilhaberecht ins Kleisthaus eingeladen.

Verena Bentele erklärte, das Bundesteilhabegesetz sei aktuell eines der wichtigsten Themen: „Das Bundesteilhabegesetz soll für Menschen mit Behinderungen gemacht werden, wichtig ist, dass im Entstehungsprozess Menschen mit Behinderung beteiligt werden. Jeder Mensch mit Behinderung soll selbst entscheiden, wie Unterstützung aussehen soll. Die Leistungen sollen aber nicht an Institutionen, sondern an Personen geknüpft sein.“

Die Bundesbeauftragte betonte, dass mit der Schaffung eines neuen Teilhaberechts der Wegfall der Einkommens- und Vermögensgrenze für Menschen mit Behinderungen verbunden sein muss.

Im Rahmen einer weiteren Fachtagung am selben Tag vereinbarten die Landesbehindertenbeauftragten, die Bundesbeauftragte und der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS), Matthias Münning, konkrete Schritte zur Begleitung des neuen Teilhaberechts:
  • Die Bundesbehindertenbeauftragte, die Landesbehindertenbeauftragten und die BAGüS richten eine gemeinsame Arbeitsgruppe zur Begleitung des Umsetzungsprozesses ein.
  • Das neue Teilhaberecht soll im Rahmen des Sozialgesetzbuches IX geregelt und spätestens 2016 beschlossen werden.
  • Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bei der Hilfe zur Pflege und in der Pflegeversicherung wird angestrebt.
  • Menschen mit Behinderungen sollen künftig Beratung aus einer Hand bekommen.
Die Bundesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen begrüßte den neuen konstruktiven Diskussionsprozess mit der BAGüS.


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