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EU verklagt Deutschland
Wegen nicht erfüllter Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinie wird die Europäische Kommission Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof einreichen. Zwar hatte Deutschland bereits mit einem Entwurf begonnen, die Richtlinie aus dem Jahr 2000 in die deutsche Gesetzgebung einzubinden, letztlich den vorgegebenen Zeitpunkt zum November 2003 jedoch nicht eingehalten. Nun sieht sich die Kommission zum Handeln gezwungen. Spannend dürfte das Verfahren werden, da der deutsche Entwurf in Teilen umfangreicher ist als die europäische Richtlinie. Die Richtlinie aus dem Jahr 2000 ist auf der Internetseite der EU zu finden:

http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2000/l_303/l_30320001202de00160022.pdf externer Link



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