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40 Jahre Interessenvertretung der Werkstätten
Heute vor 40 Jahren fiel der Startschuss: Die BAG WfbM wurde gegründet. Was als „Arbeitsgemeinschaft für Werkstätten für Behinderte“ begann, ist inzwischen die starke bundesweite Interessenvertretung der Werkstätten für behinderte Menschen.

Das Jahr 2015 markiert nicht nur das 40-jährige Jubliäum in der Geschichte der BAG WfbM, sondern auch einen Moment in der Politik der Eingliederungshilfe, der Chancen zu gesetzlichen Veränderungen bietet. Diesen Moment ist die BAG WfbM im Begriff zu nutzen, um die politischen Weichen für die Zukunft im Interesse der Werkstätten und der Menschen mit Behinderungen zu stellen.

Zusammenarbeit fördern
Am 25. Juli 1975 wurden die Träger der Werkstätten über die Gründung informiert:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. und die Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. haben am 18. Juni 1975 in Bonn als rechtsfähigen Verein eine

‚Arbeitsgemeinschaft der Werkstätten für Behinderte in der Bundesrepublik Deutschland‘

gegründet.

Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft soll es sein, die Zusammenarbeit vor allem der anerkannten Werkstätten zu fördern, die Verbindungen zu den Bundes- und Landesministerien sowie zur Bundesanstalt für Arbeit und den Trägern der Sozialhilfe zu pflegen und bei der Arbeitsbeschaffung zu helfen.


Gemeinsam ist man stark

Die BAG WfbM war und bleibt Produkt des Engagements Vieler. Fachverbände, Wohlfahrtsverbände, Ministerien und engagierte Persönlichkeiten aus Werkstätten haben den Weg für die Entstehung des bundesweiten Zusammenschlusses geebnet. Diese Vielfalt spiegelt sich heute noch sowohl im Aufbau der Vereinsorgane als auch in der täglichen Arbeit wider.

Seit 1975 haben sich die Werkstätten und ihre gesetzlichen Rahmenbedingungen verändert. Auch die Wahrnehmung der Werkstätten in der Öffentlichkeit ist heute eine andere als damals. Die Entwicklung der Werkstätten von „geschützten Orten“ hin zu vielfältigen Anbietern der Teilhabe am Arbeitsleben war ein langer Weg. Auch künftig werden die Werkstätten – gemeinsam mit der BAG WfbM – ihre Angebote weiterentwickeln, um eine individuelle, personenzentrierte Teilhabe zu ermöglichen.

Den veränderten Rahmenbedingungen entsprechend haben sich die Aufgaben der BAG WfbM erweitert. Doch der Kernauftrag ist immer noch derselbe: die Interessenvertretung der Träger von Werkstätten, die die Teilhabe (am gesellschaftlichen und vor allem) am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung organisieren.

Das Innovationspotenzial der Werkstätten ist groß; neue Konzepte zur Teilhabegestaltung stehen an. Damit das, was in der Praxis getestet wurde und was sich bewährt hat, auch bundesweit von Nutzen sein kann, ist es wichtig, diese Innovationen auf Bundesebene zu bündeln, bekannt zu machen und alle erforderlichen rechtlichen Anpassungen zu veranlassen. An diesem strategisch so wichtigen Punkt setzt die BAG WfbM an. Mehr Entscheidungsfreiheit und Mitsprache bei der Teilhabegestaltung sind die nächsten Meilensteine, die die BAG WfbM gemeinsam mit ihren Mitgliedern erreichen will.

Perspektiven eröffnen

Die Werkstattleistung hat sich in den vergangenen 40 Jahren – auch dank der Arbeit der BAG WfbM – deutlich weiterentwickelt und immer mehr an den Menschen sowie an die gesellschaftliche Situation angepasst. Damit auch weiterhin neue Perspektiven möglich werden, müssen Freiräume entstehen. Dafür will sich die BAG WfbM weiterhin in den kommenden Jahren einsetzen.


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