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Austausch zum Bundesteilhabegesetz auf Veranstaltung des Paritätischen Gesamtverbands
(v. l.) Dr. Martin Kaufmann, Leiter des Berliner BAG WfbM-Büros und Referent für Wirtschaft, Barbara Vieweg, Projektkoordinatorin des Jenaer Zentrums für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen (JZsL), Claudia Zinke, Fachreferentin des DPWV
© Der Paritätische Gesamtverband
Kommt es oder kommt es nicht? Diese Frage konnten die Teilnehmer auch bei der Veranstaltung des Paritätischen Gesamtverbands zum Bundesteilhabegesetz, die am 20. April 2016 in Berlin stattfand, noch nicht eindeutig beantworten. Knapp eine Woche später, am 26. April 2016, wurde der Referentenentwurf dann endlich veröffentlicht.

Der Diskussion um ein Bundesteilhabegesetz tat der noch ausstehende Entwurf jedoch keinen Abbruch. Vielmehr bot die Veranstaltung eine Fülle an Möglichkeiten, sich über das Gesetz und den bisherigen Entwurfsstand auszutauschen.

Während am Vormittag der Veranstaltung Wolfgang Rombach, Ministerialdirigent im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die zum Zeitpunkt der Veranstaltung bekannten Eckpunkte des kommenden Gesetzes vorstellte, stand der Nachmittag ganz im Zeichen der Positionen der Menschen mit Behinderung und der sie vertretenden Verbände. Neben diesen wurden jedoch auch Vertreter der Leistungserbringer – konkret Anbieter für die Teilhabe am Arbeitsleben – zu ihren Vorstellungen und Perspektiven zum Gesetz und zu den Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung befragt.

Für die BAG WfbM unterstrich Dr. Martin Kaufmann, Leiter des Berliner Büros und Referent für Wirtschaft, die Anforderungen, die ein gutes Bundesteilhabegesetz aus Sicht der Werkstätten erfüllen muss. Insbesondere die Teilhabeplanung, die konkrete Entfaltung des Wunsch- und Wahlrechts von Menschen mit Behinderung – und damit auch das Recht auf Teilhabe von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf – sowie die Einkommenssituation von Werkstattbeschäftigten und das Vertragsrecht waren wesentliche Eckpunkte des Impulses.

Die Teilnehmer waren sich einig darüber, dass der erwartete Referentenentwurf deutlich über den bisher bekannten Entwurf hinausgehen müsse, um ein nachhaltiges und für alle Menschen mit Behinderung geeignetes Bundesteilhabegesetz zu schaffen. Inwiefern dies gelungen ist, wird sich in Kürze zeigen. Eine umfassende Berichterstattung zum Bundesteilhabegesetz sowie die Stellungnahme der BAG WfbM finden Sie demnächst hier.


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