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Von der Kollegin zur Wegbereiterin

Schulung für Frauenbeauftragte und ihre (selbstgewählten) Vertrauenspersonen

Für die gewählten Frauen-Beauftragten ist der erste Schritt getan, sie sind gewählt und sollen nun ihr Amt erfüllen – so wie es das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und die neue Werkstätten-Mitwirkungsverordnung vorschreiben. Aber die eigentliche Arbeit fängt jetzt erst an und viele Fragen sind noch offen. Bei der Klärung soll eine achttägige Fortbildung der BAG WfbM helfen.

Was ist eigentlich mein Auftrag als Frauenbeauftragte? Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit der Vertrauensperson? Was muss ich, was kann ich und was darf ich tun? Sowohl für die Frauenbeauftragten als auch ihre Vertrauensperson ist vieles neu: Aufgaben müssen definiert, Ziele gesteckt und Inhalte sowie Strukturen erstmalig entwickelt werden. Umso wichtiger ist es, dass von Anfang an sowohl Frauenbeauftragten als auch ihren Vertrauenspersonen die richtige Unterstützung und das passende Handwerkszeug vermittelt werden.

Zeit, zu lernen
Frauenbeauftragte sollen sich für Chancengleichheit von Frauen einsetzen, über die Rechte von Frauen aufklären, für das Thema körperliche, seelische und sexuelle Gewalt sensibilisieren und entsprechende Hilfsangebote kennen. Die Vertrauenspersonen sollen die Frauenbeauftragten dabei unterstützen, ihnen aber keine Entscheidungen aus der Hand nehmen – beide zusammen müssen die Zeit haben, miteinander zu lernen und gemeinsam mit der neuen Aufgabe zu wachsen.

Ein von Weibernetz e. V. geschultes Trainerinnen-Tandem und eine Supervisorin vermitteln in einer neuntägigen Intensivschulung Wissen, das für Frauenbeauftragte und ihre Vertrauensperson unabdingbar ist. In Kassel erfahren die Teilnehmerinnen an drei Terminen, wie sie in ihrer Arbeit gestärkt werden können und was sie brauchen, um ihre Arbeit gemeinsam gut beginnen und gestalten zu können.

Zeit gemeinsam, Zeit für sich allein
Die Fortbildung hat sich um einen Tag auf insgesamt 9 Tage verlängert. Denn sowohl für die Frauenbeauftragte als auch die Vertrauensperson wird gesonderte Zeit in ihrer jeweiligen Gruppe benötigt. Diese Zeit ist unabdingbar für beide, um ein eigenständiges Rollenverständnis zu entwickeln und die jeweilige Rolle sachgemäß mit Inhalten zu füllen.
Diese inklusive BAG WfbM-Veranstaltung richtet sich an Werkstattbeschäftigte, die als Frauenbeauftragte gewählt sind, und ihre Vertrauensperson. Sie wird von 53° NORD organisiert und veranstaltet.

Termin:
29. und 30. Oktober 2018
10. und 12. Dezember 2018
11. bis 13. Februar 2019
(volle Tage, die Anreise muss ggf. am Vortag erfolgen)
Ort: Kassel

Interessierte können sich bei 53° NORD online anmelden externer Link.

 


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