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Ausbildungsgeld und Grundbetrag sollen zum 1. August 2019 steigen
Zum 1. August 2019 sollen sich das Ausbildungsgeld und der Grundbetrag erhöhen. Die rechtliche Grundlage für diese Erhöhung findet sich im Gesetzentwurf zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes (BABAb-gAnpG). Damit beträgt das Ausbildungsgeld im ersten und zweiten Jahr des Berufsbildungsbereichs ab 1. August 2019 117,- Euro. Eine Abstufung zwischen beiden Jahren im Berufsbildungsbereich (bislang 67,- Euro im ersten Jahr BBB und 80,- Euro im zweiten Jahr) soll also künftig entfallen.

Gemäß § 221 Absatz 2 SGB IX zahlen Werkstätten den Beschäftigten im Arbeitsbereich der Werkstätten ein Entgelt, das sich aus einem Grundbetrag in Höhe des Ausbildungsgeldes, das die Bundesagentur für Arbeit im Berufsbildungsbereich leistet und einem Steigerungsbetrag zusammensetzt. Somit führt die geplante Erhöhung des Ausbildungsgeldes auch zu einer Erhöhung des Grundbetrags von bisher 80,- Euro auf 117,- Euro.

Die BAG WfbM begrüßt die geplanten gesetzlichen Änderungen, da sie zur Verbesserung der Einkommenssituation von Werkstattbeschäftigten beitragen. Diese Verbesserung kann jedoch nur ein erster Schritt sein. Die BAG WfbM fordert einhergehend mit der Verbesserung der Einkommenssituation von Werkstattbeschäftigten eine grundlegende Reform des Finanzierungssystems der Werkstattentgelte. Um eine spürbare und nachhaltige Verbesserung der Einkommenssituation aller Werkstattbeschäftigten zu erreichen, wird die BAG WfbM die dafür notwendigen Diskussionen mit allen Beteiligten suchen.

Sobald es sicher ist, dass das Gesetz in Kraft tritt, wird die BAG WfbM ihre Mitglieder mit einem Werkstatt:Telegramm informieren

Die BAG WfbM hat sich zu dem Gesetzentwurf mit einer Stellungnahme positioniert. Diese finden Sie hier.


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