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Parlamentarisches Frühstück: Abgeordnete diskutieren den Beitrag der Werkstätten zur UN-BRK
Am 13.02.2019 hatte die BAG WfbM in traditioneller Weise zum parlamentarischen Frühstück eingeladen. Abgeordnete des Deutschen Bundestages der Parteien SPD, CDU/CSU, FDP und Die Linke folgten der Einladung und sprachen mit dem Vorstand der BAG WfbM über den Beitrag der Werkstattleistung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).

Martin Berg, Vorstandsvorsitzender der BAG WfbM bei der Eröffnung.
© BAG WfbM
Aufgrund des 10-jährigen Jubiläums der UN-BRK und mit Ausblick auf die zweite Staatenberichtsprüfung in diesem Jahr war es dem Vorstand ein wichtiges Anliegen, den Politikerinnen und Politikern die Weiterentwicklung der Werkstätten von einer bevormundenden, fürsorglichen Betreuung hin zu einer personenzentrierten und auf den Willen des Individuums ausgerichteten Dienstleistung aufzuzeigen.

Bei seiner Begrüßung erinnerte der Vorstandsvorsitzende Martin Berg, dass bereits im Jahr 2017 die Bundesregierung bekräftigt hat, dass Werkstätten in Deutschland ein Teil des inklusiven Arbeitsmarktes seien, weil sie Teilhabe am Arbeitsleben für 310.000 Menschen ermöglichen, die ohne diesen Nachteilsaugleich vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschlossen wären.

In Anschluss erläuterte Jochen Walter, Vorstandsmitglied der BAG WfbM, mit einem näheren Blick auf die Werkstattleistung, dass die Werkstattleistung sogar über Arbeit und Beschäftigung hinaus einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der UN-BRK leistet und erklärte dies an verschiedenen Beispielen. Außerdem verwies er in einem Vergleich mit den Strukturen anderer europäischer Länder auf die Alleinstellungsmerkmale und Vorzüge des deutschen Werkstattsystems für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Die Abgeordneten informieren sich über die Werkstattleistung.
© BAG WfbM
Leistung der Werkstätten in den Vordergrund stellen
Die Politikerinnen und Politiker zeigten sich äußerst interessiert an den Informationen. Wilfried Oellers, behindertenpolitischer Sprecher der CDU/CSU und Mitglied des Ausschuss für Arbeit und Soziales bekräftigte, dass es unabhängig von der Beurteilung durch den Staatenbericht keine Zweifel an der Notwendigkeit der Institution der Werkstätten gäbe.

Auch Kerstin Tack, Obfrau im Ausschuss für Arbeit und Soziales für die SPD, sprach sich für den Erhalt von Werkstätten aus und betonte, dass die Erhöhung der Durchlässigkeit auf den allgemeinen Arbeitsmarkt angestrebt werden sollte.

Es herrschte Einigkeit unter den Abgeordneten, dass es für die Zukunft von große Bedeutung ist, das System der Werkstatt und ihre Leistung deutlicher zu erklären und nicht nur in einer Verteidigungshaltung zu verharren, um eine Fehlbeurteilung zu vermeiden.

Weitere Informationen zum Beitrag der Werkstattleistung finden Sie im BAG WfbM-Faltblatt.

 


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