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Europawahl 2019
Am 26. Mai 2019 ist Europawahl. Bei der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt. Jedes Land hat eine feste Anzahl von Sitzen. Die deutschen Wähler*innen bestimmen über die Besetzung von 96 der über 700 Parlamentssitze.

Die beiden großen Fraktionen im Europäischen Parlament, die Christdemokraten und die Sozialdemokraten, zu denen die deutsche CDU/CSU und die SPD gehören, stellen bislang über 400 Abgeordnete. Auch wenn die EU im Bereich der Sozialpolitik nur begrenzte Zuständigkeiten besitzt, lohnt sich ein Blick auf die aktuelle Debatte.

Aktuelle Debatte
Diese wird im Bereich Arbeit und Soziales auf europäischer Ebene vor allem von Diskussionen über einen einheitlichen europäischen Mindestlohn oder eine einheitliche europäische Arbeitslosenversicherung dominiert. Aspekte wie die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen spielen dabei eine eher untergeordnete Rolle. Dies mag auch daran liegen, dass sich in den einzelnen Mitgliedstaaten über die Jahre hinweg sehr unterschiedliche Lösungen entwickelt und etabliert haben, wie Teilhabe ermöglicht wird. Bestes Beispiel dafür sind die Werkstätten für behinderte Menschen, die es in der Form und für diesen Personenkreis nur in Deutschland gibt. Der Vergleich der Systeme oder gar deren Harmonisierung ist ein kaum zu bewerkstelligendes Unterfangen und wäre für Länder wie Deutschland, die schon heute einen hohen Standard gewährleisten, nicht unbedingt von Vorteil.

Dennoch sind viele Menschen der Meinung, dass das Europäische Parlament soziale Themen zur Priorität machen sollte, wie Umfragen zeigen. Im Jahr 2017 hat die Europäische Kommission die Europäische Säule sozialer Rechte vorgestellt, die Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang, faire Arbeitsbedingungen sowie Sozialschutz und soziale Inklusion angehen soll. In 20 Grundsätzen wurden verschiedene soziale Rechte der Bürger der Europäischen Union formuliert, unter anderem auch zum Arbeitsmarktzugang und zur Beruflichen Bildung.

Und es gibt einige übergeordnete Anforderungen und Bewegungen, die ein Handeln notwendig machen und die die Richtung vorgeben können. An erster Stelle ist hier die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen (UN-BRK) zu nennen. Alle EU-Staaten haben die UN-BRK ratifiziert und müssen sie umsetzen. Zudem gibt es von der EU-Kommission eine Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020. Diese müsste fortgeschrieben werden, wie unter anderem der Deutsche Behindertenrat (DBR) in seiner Stellungnahme externer Link zur Europawahl fordert. Eine erste Konsultation für die neue Strategie hat bereits stattgefunden. Die BAG WfbM hat sich daran beteiligt.

Demokratische Kräfte stärken
Sowohl CDU/CSU als auch die SPD wollen die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsmarkt verbessern. Die SPD fordert darüber hinaus ein „einheitliches Europäisches Behindertenrecht im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention“. Wie genau ein solches aussehen kann und ob dies aufgrund der oben genannten Schwierigkeiten mittelfristig zu erreichen ist, sei dahingestellt. Aber die Europäische Integration ist ein Projekt, das sich über die letzten 60 Jahre immer weiterentwickelt hat. Eine solche Vertiefung ist auch für das Teilhaberecht nicht ausgeschlossen. Die Europawahlen sind ein wichtiger Wegweiser und eine gute Möglichkeit, die demokratischen Kräfte in Europa zu stärken. Damit die Europäische Idee lebendig bleibt und zu einer inklusiven Europäischen Idee werden kann.

Die folgenden Links bieten weiterführende Informationen zur Europawahl 2019:


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