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Wissenschaftlicher Beirat einberufen
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat am 11. September 2019 den Wissenschaftlichen Beirat für den Dritten Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen einberufen.

Die berufenen Wissenschaftler*innen unterstützen und begleiten die Erstellung des Teilhabeberichts und erarbeiten eigene Stellungnahmen. Diese werden Einblick in aktuelle, wissenschaftliche, behinderungsspezifische Diskurse geben und Erwartungen an die Inklusionspolitik im Bund formulieren.

Zum Beirat gehören zehn Vertreter*innen verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen. Drei von ihnen sind auf Vorschlag des Deutschen Behindertenrats ernannt worden:
  • Dr. Heinz Willi Bach, Hochschule der BA
  • Prof. Dr. Iris Beck, Universität Hamburg
  • Prof. Dr. Martina Brandt, Technische Universität Dortmund
  • Prof. Dr. Hans Förstl, Technische Universität München
  • Prof. Dr. Swantje Köbsell, Alice-Salomon-Hochschule Berlin
  • Prof. Dr. Sonia Lippke, Jacobs University Bremen
  • Dr. Steffen Luik, Richter am Bundessozialgericht
  • Prof. Dr. Mathilde Niehaus, Universität zu Köln
  • Dr. Volker Sieger, Bundesfachstelle Barrierefreiheit
  • Prof. Dr. Elisabeth Wacker, Technische Universität München (Vorsitz)
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Seit 2013 erstellt die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) in jeder Legislaturperiode einen Bericht über die Lage von Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Damit kommt die Bundesregierung ihrer in § 88 SGB IX und Artikel 31 der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) festgelegten Berichtspflicht nach.

Der dritte Teilhabebericht wird 2021 veröffentlicht. Die Basis dafür bilden die Ergebnisse einer Repräsentativbefragung, die erstmals Personengruppen einschließt, die bisher nicht in die Befragungen einbezogen wurden. Dazu gehören beispielsweise Menschen, die in Einrichtungen leben, oder Menschen mit schwerwiegenden Kommunikationseinschränkungen.

Befragt werden:
  • 16.000 Menschen mit Behinderungen in Privathaushalten,
  • 5.000 Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben,
  • 1.000 Menschen mit speziellen Kommunikationserfordernissen und
  • 5.000 Menschen ohne Behinderung als Kontrollgruppe.
Beteiligung unabdingbar
„Wenn es um Politik für Menschen mit Behinderungen geht, ist ihre Beteiligung unabdingbar. Deswegen begrüße ich es sehr, dass das BMAS mit einer umfassenden Repräsentativbefragung die Sicht der Menschen mit Beeinträchtigungen in den Teilhabebericht einfließen lässt. Ich bin auf die ersten Ergebnisse der Befragung gespannt, die bereits in den dritten Bericht Eingang finden werden,“ erklärt Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Die Fragestellung der Befragung ist aus der UN-BRK abgeleitet. Alle wichtigen Lebensbereiche werden daraufhin untersucht, inwiefern Teilhabe in Deutschland gelingt und wo wir auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft stehen. Über den Fortschritt der Arbeiten und über erste Ergebnisse wird jährlich berichtet.


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