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Ausschreibung veröffentlicht - Forschungsvorhaben zum Entgeltsystem in Werkstätten
Der Entschließungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD im Rahmen des Gesetzes zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes beinhaltete den Vorschlag, „innerhalb von vier Jahren unter Beteiligung der Werkstatträte, der BAG WfbM, der Wissenschaft und weiterer maßgeblicher Akteure zu prüfen, wie ein transparentes, nachhaltiges und zukunftsfähiges Entgeltsystem entwickelt werden kann“ 
(
Bundestags-Drucksache 19/10715 externer Link)

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat sich dazu entschlossen, die Reform von einem unabhängigen Forschungsinstitut begleiten zu lassen.

Die Leitung des BMAS hat das Forschungsvorhaben am 10./11.02.2020 genehmigt. Die EU-weite Ausschreibung im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist am 14.02.2020 veröffentlicht worden. Die Ausschreibung mit allen Unterlagen ist unter folgendem Link abrufbar:

Ausschreibung externer Link

Der weitere Zeitplan gestaltet sich wie folgt:
  • 17.03.2020:        Fristende für die Einreichung von Interessensbekundungen
  • bis 30.03.2020:  Prüfen der Interessensbekundungen und Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe
  • 04.05.2020:        Fristende für die Abgabe von Angeboten
Im Anschluss werden die eingegangenen Angebote geprüft. Der weitere zeitliche Verlauf hängt davon ab, in welchem Maße es Bedarf zur Nachjustierung des Auftrags im sich daran anschließenden Verhandlungsverfahren gibt.

Die BAG WfbM wird ihre Mitglieder weiterhin über die aktuellen Entwicklungen umfassend informieren.

 


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