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Hilfen für Menschen mit Behinderungen
Die FDP-Bundestagsfraktion fordert in einem Antrag (19/18672), die Hilfestrukturen für Menschen mit Behinderungen in der Corona-Pandemie zu sichern. Unter anderem soll sichergestellt werden, dass keine Finanzierungslücken für Einrichtungen entstehen, die Komplexleistungen anbieten.

Durch die Schließung vieler Förderschulen und anderer Einrichtungen können viele Eltern behinderter Kinder zudem ihren Anforderungen am Arbeitsplatz derzeit nicht gerecht werden. Zwar sei im Infektionsschutzgesetz ein Anspruch auf Entschädigung geregelt, jedoch sei es unpräzise formuliert, für welche Altersgruppe behinderter Kinder dies gelte. Wegen der Pandemie seien also die Anforderungen an Familien und Einrichtungen in Bezug auf die Betreuung von Menschen mit Behinderungen massiv gestiegen. Erhebliche Mehrbedarfe beim Betreuungspersonal wie auch beim Schutz von Pflegenden und zu Pflegenden seien entstanden. Auch stünden viele Einrichtungen wegen ausbleibender Leistungserbringung vor erheblichen Finanzierungslücken, schreiben die Liberalen in dem Antrag.

Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung auch auf sicherzustellen, dass keine Finanzierungslücken für Einrichtungen entstehen, die Komplexleistungen anbieten. So würden beispielsweise Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) das Corona-bedingt freigestellte Personal für besondere Wohnformen bereitstellen, um dort dem erhöhten Personalbedarf gerecht zu werden. In diesem Fall seien die Zuschüsse, die das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz - SodEG regelt, unzureichend und müssten angepasst werden, schreiben die Liberalen.

Sie fordern ferner die Sicherung der Strukturen der interdisziplinären Frühförderung und der Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung und Mehrfachbehinderungen (MZEB). Auch soll die Anspruchsberechtigung auf Entschädigung gemäß Infektionsschutzgesetz für Eltern mit Kindern mit Behinderungen, die älter als zwölf Jahre sind, präzisiert werden. Im Infektionsschutzgesetz soll festgeschrieben werden, dass für behinderte Kinder die Altersgrenze ausdrücklich nicht gilt.

Hier finden Sie den gesamten Antrag der FDP-Bundestagsfraktion. externer Link


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