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Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte
Die BAG WfbM hat sich zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte in einer Stellungnahme positioniert.

Die Europäische Säule sozialer Rechte ist eine wichtige und umfängliche Sammlung von Prinzipien, deren Ziel es ist, allen Bürger*innen der Europäischen Union (EU) in jeder Lebenssituation ein menschenwürdiges und sozial abgesichertes Leben zu ermöglichen.

Die Europäische Säule sozialer Rechte kann zwar die Mitgliedsstaaten nicht zu bestimmten Handlungen verpflichten. Sie kann aber Nachholbedarfe aufzeigen. Die Leistungen von Werkstätten für behinderte Menschen finden sich insbesondere in den Prinzipien 1., 4. und 17. der Säule sozialer Rechte wieder. Werkstätten erfüllen hier bereits in ganz Europa einen Bedarf für Menschen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bislang keinen Platz finden. Diese Angebote weiterzuentwickeln und gerade auch für Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf noch weiter zu öffnen, sollte ein Ansatzpunkt der Europäischen Säule sozialer Rechte sein.

Die Stellungnahme der BAG WfbM finden Sie hier externer Link.


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