Diesen Artikel an Freunde versenden
Email des Empfängers:
Email des Senders:
Name des Senders:

Forderung von Mindestlohn greift zu kurz
Martin Berg, Vorstandsvorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM), bezieht in einem aktuellen Kommentar Stellung zu den Themen Werkstattentgelt und Mindestlohn:

Die BAG WfbM setzt sich seit Jahren für eine Verbesserung der Einkommenssituation der Werkstattbeschäftigten ein. Der alleinige Ruf nach Einführung des Mindestlohns greift allerdings zu kurz, um eine umfassende finanzielle Verbesserung für die Werkstattbeschäftigten zu bewirken. Vielmehr muss eine genaue Betrachtung der geltenden Regelungen in den Sozialgesetzbüchern erfolgen, um ein zukunftsfähiges Entgeltsystem für Werkstattbeschäftigte zu schaffen.

Aktuell ist es für Werkstätten nicht möglich, die Einkommenssituation der Beschäftigten ohne Gesetzesänderungen und weitere staatliche Unterstützungen zu verbessern. Ein Entschließungsantrag von CDU/CSU und SPD von 2019 schlägt vor, „innerhalb von vier Jahren unter Beteiligung der Werkstatträte, der BAG WfbM, der Wissenschaft und weiterer maßgeblicher Akteure zu prüfen, wie ein transparentes, nachhaltiges und zukunftsfähiges Entgeltsystem entwickelt werden kann“. Die BAG WfbM ist in der dazu eingerichteten Steuerungsgruppe im Bundesarbeitsministerium vertreten.

Klar ist: Aufgrund des komplexen Systems ist es entscheidend, auf aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zurückzugreifen. Es darf nicht zu einer unbeabsichtigten Schlechterstellung der Menschen mit Behinderungen kommen. Alle möglichen Bestandteile des individuellen Einkommens von Werkstattbeschäftigten müssen berücksichtigt werden, wie zum Beispiel das Arbeitsentgelt, Rentenansprüche und staatliche Transferleistungen wie die Grundsicherung.

Für die Zukunft der Teilhabe an der Arbeit in Werkstätten ist es zentral, bei den Beschäftigten die Wahrnehmung der Selbstwirksamkeit zu fördern, indem ihre Leistungen anerkannt und wertgeschätzt werden. Eine wesentliche Form der Anerkennung für geleistete Arbeit ist ein auskömmliches Entgelt.


<< Zurück Seite drucken Diesen Artikel per Email versenden