Diesen Artikel an Freunde versenden
Email des Empfängers:
Email des Senders:
Name des Senders:

Deutsche EU-Ratspräsidentschaft endet
Heute, am 30. Juni 2007, endet die deutsche EU-Ratspräsidentschaft, die im Rahmen der ersten sogenannten Team-Präsidentschaft mit den Nachfolgepräsidentschaften Portugals und Sloweniens verknüpft war. Mit der Einführung der Team-Präsidentschaft wollte die EU erreichen, daß die politischen Initiativen einer Präsidentschaft durch die Nachfolge-Präsidentschaften weitergeführt werden.

Alle drei Regierungen einigten sich auf verstärkte Anstrengungen zur Weiterentwicklung des EU-Verfassungsprozesses, der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung sowie der weiteren Vollendung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. In der deutschen Ratspräsidentschaft wurden einige Ziele davon erreicht. Andere Aufgaben müssen von den nachfolgenden Präsidentschaften weiterverfolgt werden.

Der nach der Ablehnung der Verfassung durch Frankreich und die Niederlande ins Stocken geratene Verfassungsprozeß konnte unter schwierigen Bedingungen fortgesetzt werden. Die Verfassung selbst wird durch einen Grundlagenvertrag ersetzt. Bedauerlich ist die Beschränkung in der Anwendbarkeit der Grundrechte-Charta. Zwar ist die volle Rechtsverbindlichkeit der Bestimmungen der Charta mit einer Ausnahme europaweit erreicht worden. Diese stellen jedoch vor den Gerichten Großbritanniens kein einklagbares Recht dar. (Zum Verständnis: Großbritannien verfügt über kein Grundgesetz und befürchtet, durch Europarecht ein solches aufgezwungen zu bekommen.)

Zentrales Anliegen der deutschen Ratspräsidentschaft war es, zu unterstreichen, daß Sozial-, Beschäftigungs- und Wirtschaftspolitik nicht in Konkurrenz zueinander stehen. Die Bundesregierung hatte es sich daher zum Ziel gesetzt, die Debatte um das europäische Sozialmodell mit konkreten Inhalten zu füllen. Hierzu fand Anfang Februar die internationale Konferenz „Kräfte bündeln für ein soziales Europa“ in Nürnberg mit Vertretern aus Politik, Sozialverbänden und Sozialpartnern statt.

Die Bundesregierung wollte dort den Stellenwert der Sozialpolitik herausstellen und unterstreichen, daß eine wettbewerbsfähige soziale EU machbar ist. Auf der Konferenz wurden Beispiele guter Praktiken einzelner Mitgliedstaaten für das erfolgreiche Zusammenwirken von Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik aufgezeigt. Ganz im Sinne einer komplementären Herangehensweise wurde der nationalstaatliche Regelungsvorbehalt in diesem Politikfeld respektiert. Es ist zu wünschen, daß nachfolgende Präsidentschaften ebenfalls zum Erfahrungsaustausch über die nationale Sozialpolitik einladen. In diesem Zusammenhang ist auch die Veranstaltung der Bundesregierung zur Integration behinderter Menschen in Berlin zu nennen. Inhaltlich bleibt jedoch die Forderung nach der gleichberechtigten Anerkennung unterschiedlicher Beschäftigungsformen für behinderte Menschen auf der Agenda. Am 1. Juli 2007 beginnt die portugiesische Ratspräsidentschaft. Sie endet am 31. Dezember 2007, um dann von Slowenien im ersten Halbjahr des nächsten Jahres weitergeführt zu werden.


<< Zurück Seite drucken Diesen Artikel per Email versenden