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Bundestag berät über Stärkung von Impfprävention gegen Covid-19
Der Bundestag debattiert am Dienstag, 7. Dezember 2021, über einen Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie (20/188). Der Gesetzentwurf soll im Anschluss zusammen mit drei angekündigten Anträgen der AfD-Fraktion zur Beratung an den Hauptausschuss überwiesen werden.

Impfpflicht auch für Bereiche der Werkstatt

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen tätige Personen geimpft oder genesen sein oder ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer Kontraindikation gegen eine Impfung gegen Covid-19 besitzen müssen.
Für bestehende und bis zum 15. März 2022 einzugehende Tätigkeitsverhältnisse müssen die Nachweise bis zum 15. März 2022 vorliegen. Neue Tätigkeitsverhältnisse sollen ab dem 16. März 2022 nur bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises eingegangen werden können.

Diese Verpflichtung soll auch für das Fachpersonal in Werkstätten gelten. Ausdrücklich ausgenommen von der geplanten Impfpflicht sind laut dem Gesetzentwurf Werkstattbeschäftigte und Teilnehmer*innen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich.

Nachweise, die ab dem 16. März 2022 durch Zeitablauf ihre Gültigkeit verlieren, sollen innerhalb eines Monats nach Ablauf der Gültigkeit bei der Einrichtungs- oder Unternehmensleitung durch Vorlage eines gültigen Nachweises ersetzt werden müssen. Bestehen Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises, kann das Gesundheitsamt Ermittlungen einleiten und einer Person, die trotz der Anforderung keinen Nachweis innerhalb einer angemessenen Frist vorlegt oder der Aufforderung zu einer ärztlichen Untersuchung nicht folgt, untersagen, dass sie die Räume der Einrichtung oder des Unternehmens betritt oder in einer solchen Einrichtung oder einem solchen Unternehmen tätig wird.

Verpflichtende Tests zweimal pro Woche für alle Beschäftigten der Werkstatt

Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass sowohl das Fachpersonal als auch Werkstattbeschäftigte und Teilnehmer*innen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich zweimal pro Woche verpflichtend getestet werden müssen. Die Tests können auch als Selbsttest in Eigenanwendung durchgeführt werden. Diese Regelung gilt für geimpfte und genesene Beschäftigte. Ungeimpfte Beschäftigte müssen sich vor Betreten der Einrichtung täglich testen.

Verlängerung der Ausnahmeregelungen zur Briefwahl und zum Mittagessen

Die Möglichkeit der Durchführung von Briefwahlen zum Werkstattrat und zur Frauenbeauftragten soll über die Aufhebung der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite bis zum Ablauf des 19. März 2022 verlängert werden.

Die Ausnahmeregelung für den Mehrbedarf für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung soll zunächst bis zum 31. März 2022 verlängert werden.
Für die Berechnung der Höhe des Mehrbedarfs soll nun auf Oktober 2021 abgestellt werden und nicht mehr wie zuvor auf Februar 2020. Die Voraussetzungen, dass die Essenseinnahme gemeinschaftlich und in der Verantwortung eines Leistungserbringers erfolgen muss, bleiben für diese Zeit weiterhin ausgesetzt.

Das Gesetz soll noch in dieser Woche den Bundesrat passieren.

Weitere Informationen, sowie den Gesetzesentwurf und die Änderungsanträge finden Sie hier externer Link.
 


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