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Zügige Ratifizierung der UN-Konvention für behinderte Menschen gefordert
„Die Ratifizierung der UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen sollte möglichst noch in der laufenden Legislaturperiode erfolgen. Die UN-Konvention ist ein Meilenstein für die Rechte der Menschen mit Behinderungen. Denn die UN-Konvention verpflichtet zur umfassenden Gleichstellung und Teilhabe behinderter Menschen in allen gesellschaftlichen Bereichen. Sie verpflichtet beispielsweise zur Umsetzung der Barrierefreiheit in allen öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Behörden und Diensten: von der Schule bis hin zu Straßen, Wohnhäusern und Arbeitsstätten. Wir fordern Bundesregierung und Bundesländer auf, die UN-Konvention zügig voranzubringen.“ Das erklärten SoVD-Vizepräsidentin und 1. Landesvorsitzende NRW Marianne Saarholz und Hubert Hüppe, behindertenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion anläßlich eines Treffens in Düsseldorf.

Die UN-Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen ist am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet worden. Der Ratifizierungsprozeß begann am 30. März 2007. Seitdem haben 96 Staaten die Konvention unterzeichnet, darunter auch die Bundesrepublik und die EU. Mit der Unterzeichnung hat Deutschland den Ratifizierungsprozeß, also die Anerkennung der Konvention eingeleitet. Nun muß ein Zustimmungsgesetz erlassen werden. Dabei ist auch der Bundesrat zu beteiligen. Die UN-Konvention tritt in Kraft, wenn sie von 20 Staaten ratifiziert wurde.


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