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Referentenentwurf zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung 2023 liegt vor
Der Referentenentwurf zur "Dreizehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung" mit den Anpassungen der Sachbezugswerte für das Jahr 2023 liegt vor. Die Sachbezugswerte werden jährlich durch eine Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) angepasst, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erlassen wird. Der Bundesrat muss der Verordnung zustimmen.
Die amtlichen Sachbezugswerte werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst.
Der Monatswert für Verpflegung soll ab 1.1.2023 auf 288 Euro angehoben werden. Damit sind für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten
Die Höhe der Sachbezüge gibt die Höhe des Mehrbedarfs für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung nach § 42b SGB XII vor. Danach wird der Mehrbedarf für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung voraussichtlich bei 3,80 Euro pro Arbeitstag liegen.
Die amtlichen Sachbezugswerte werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst.
Der Monatswert für Verpflegung soll ab 1.1.2023 auf 288 Euro angehoben werden. Damit sind für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten
- für ein Frühstück 2,00 Euro
- für ein Mittag- oder Abendessen 3,80 Euro
Die Höhe der Sachbezüge gibt die Höhe des Mehrbedarfs für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung nach § 42b SGB XII vor. Danach wird der Mehrbedarf für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung voraussichtlich bei 3,80 Euro pro Arbeitstag liegen.