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Reform des Entgeltsystems: BAG WfbM beteiligt sich bei Expertengruppe
Auf Einladung des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) hat sich die BAG WfbM am 28. November 2022 an einer Expertengruppe zur Reform des Entgeltsystems in Werkstätten beteiligt. Der Austausch fand vor dem Hintergrund der „Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in WfbM und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ statt, mit der das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) das ISG in Kooperation mit Prof. Dr. Felix Welti und Prof. Dr. Arnold Pracht im Jahr 2019 beauftragt hatte.

Die BAG WfbM begleitet den Prozess von Beginn an proaktiv, ist in der Steuerungsgruppe auf Bundesebene vertreten und hat zwei Vorschläge zu einer möglichen Reform des Entgeltsystems entwickelt und an das BMAS sowie ISG übermittelt. 

Der Vorschlag „Grundeinkommen für Werkstattbeschäftigte“ umfasst die Einführung einer neuen sozialen Leistung, die staatlich finanziert wird und deutlich oberhalb der bisherigen Grundsicherungsleistungen liegt. Werkstattbeschäftigte erhalten dieses Grundeinkommen pauschal und unabhängig von ihrer jeweiligen Arbeits- und Anwesenheitszeit in der Werkstatt. Zusätzlich wird allen Beschäftigten wie bisher ein Werkstattentgelt ausgezahlt, das von den Werkstätten selbst erwirtschaftet wird. Das arbeitnehmerähnliche Rechtsverhältnis der Werkstattbeschäftigten bleibt weiter bestehen, ebenso wie die damit einhergehenden Schutzrechte.

Alternativ zum „Grundeinkommen für Werkstattbeschäftigte“ hat die BAG WfbM den Vorschlag „Arbeitnehmerstatus mit Teilhabeanspruch“ erarbeitet. Dieser sieht einen Arbeitnehmerstatus mit umfangreichen Schutzrechten und Nachteilsausgleichen und damit einen gesetzlichen Anspruch auf Mindestlohn für Werkstattbeschäftigte vor. Das zukünftige Einkommen der Werkstattbeschäftigten setzt sich bei diesem Modell aus einem Lohnkostenzuschuss und einem Beitrag aus dem Arbeitsverhältnis zusammen. Der Lohnkostenzuschuss ist staatlich finanziert und orientiert sich in seiner Höhe am Mindestlohn. Der Beitrag aus dem Arbeitsverhältnis schließt gegebenenfalls eine Lücke zum Mindestlohn und erkennt darüber hinaus die persönliche Leistung der Beschäftigten an.

Eine ausführliche Darstellung der Vorschläge der BAG WfbM findet sich hier externer Link.

Beratungsgegenstand der Sitzung waren bestehenden Vorschläge zu alternativen Entgeltsystemen in Werkstätten, die bis zum heutigen Zeitpunkt veröffentlicht wurden.

Die BAG WfbM wurde bei der Sitzung der Expertengruppe von den beiden stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Dr. Jochen Walter und Dr. Michael Weber, sowie Konstantin Fischer, Leitung Recht, Wirtschaft, Bildung und Digitalisierung in der Geschäftsstelle, vertreten. 

Es gab zahlreiche Rückmeldungen der Teilnehmenden zu den verschiedenen Reformvorschlägen und die intensive Diskussion zeigte die Komplexität der Thematik deutlich auf. 

Die BAG WfbM wird sich weiterhin im Prozess mit ihrer Expertise und den Ergebnissen aus der innerverbandlichen Diskussion für eine Verbesserung der Einkommenssituation der Werkstattbeschäftigten einsetzen. Der Entwurf des Abschlussberichtes soll bereits Anfang 2023 vorliegen. Das Ende der Studie ist für Mitte 2023 anvisiert.
 


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