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Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP zum Persönlichen Budget
Die Bundesregierung hat auf die Kleine Anfrage der FDP (Bundestagsdrucksache 16/6687) zur Umsetzung des Persönlichen Budgets in Werkstätten geantwortet . Jörg Rohde, Beauftragter der FDP-Bundestagsfraktion für die Belange behinderter Menschen, hat sie „druckfrisch“ bei Abschlußveranstaltung der TeilhabeTage ’06/’07 in Berlin vorgestellt.

Die Antwort kommentieren wir hier kurz

Es ist erwartungsgemäß ein verschwindend geringer Prozentsatz von Werkstattbeschäftigten, die Leistungen über das Persönliche Budget beziehen (Frage 2). Die Bundesregierung erklärt das mit dem geringen Bekanntheitsgrad des Persönlichen Budgets (Frage 3). Werkstätten und die BAG WfbM sehen seit jeher die Hauptprobleme in der Vereinbarkeit von institutionell geprägtem Werkstättenrecht und individuell orientiertem Budgetrecht: Vergütungen der Werkstatt werden durch das Regelwerk der Institution Werkstatt bestimmt, das Persönliche Budget durch den individuellen Hilfebedarf. Wichtige Einzelfragen, die zuletzt auch auf Initiative der BAG WfbM in einer Arbeitsgruppe des Deutschen Vereins (unter Beteiligung des BMAS) vorgetragen und die Publikation „Empfehlende Hinweise des DV zur Umsetzung des Persönlichen Budgets nach SGB IX“ aufgenommen wurden, sind auch in Frage 7 aufgelistet – die Bundesregierung erkennt hier jedoch keinen Konfliktstoff und keinen Handlungsbedarf. Die Aussage der Bundesregierung kann auch dahingehend gedeutet werden, daß damit unausgesprochen eine „Experimentierklausel“ ermöglicht wird und zunächst in vorkommenden Einzelfällen (gegebenenfalls mit kompetenten Partnern) Lösungen ausgearbeitet (ausgehandelt) werden können. Die BAG WfbM wird sich auf dieses Feld begeben.

Die Antworten zur Frage 4 und 5 stellen jetzt klar, daß jede einzelne Leistung der Werkstatt über das Persönliche Budget eingekauft werden kann und nicht nur der Komplex „Werkstattleistung“. Das heißt, es ist in jedem Fall eine Auswahl aus einem (gegebenenfalls noch zu erstellenden) Leistungskatalog einer Werkstatt möglich.

Ganz wichtig ist jedoch, daß sich am sozialversicherungsrechtlichen und am arbeitnehmerähnlichen Status durch das Persönliche Budget nichts ändert, selbst wenn nur Teilleistungen in Anspruch genommen werden, (Frage 9 - 11)! Dies war immer und bis zuletzt umstritten. Jetzt liegt eine eindeutige Antwort der Bundesregierung vor.

Damit haben wir eine gute Ausgangslage. um Modelle zu Umsetzung zu erproben, die wir von der BAG WfbM unterstützen. Dazu demnächst mehr.


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