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Kostenübernahme für Gebärdendolmetscher
Ab dem 1. Januar 2008 müssen Sozialleistungsträger, wie beispielsweise Krankenkassen, Rentenversicherer oder Sozialämter, Kosten für einen Gebärdendolmetscher wie im Verwaltungs- und Gerichtsverfahren übernehmen.

Momentan ist nicht klar geregelt, in welcher Höhe Sozialleistungsträger Kosten für einen Gebärdendolmetscher, z. B. bei Arztbesuchen eines gehörlosen Menschen, übernehmen müssen. Die derzeitige Regelung führt immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen Sozialleistungsträgern und hörbehinderten Menschen.

Ab 2008 wird jetzt endlich Klarheit herrschen. Unsicherheiten auf Seiten der Betroffenen bis hin zu langwierigen Widerspruchs- und Klageverfahren über die Höhe der Kostenübernahme gehören ab dem kommenden Jahr der Vergangenheit an.

Das erklärte der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB, anläßlich der Beratung des „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ im Deutschen Bundestag.


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