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BAG WfbM positioniert sich zur Zukunft des Werkstattsystems
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im August 2020 eine Arbeitsgemeinschaft aus ISG - Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH und infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH in Kooperation mit Prof. Dr. Felix Welti und Prof. Dr. Arnold Pracht mit dem Forschungsvorhaben „Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ beauftragt.

Zu diesem Forschungsvorhaben wurde der Abschlussbericht Mitte September 2023 auf der BMAS-Webseite externer Link veröffentlicht.

Mit Abschluss des Forschungsvorhabens plant das BMAS, Gesetzesänderungen vorzunehmen.
Das eigentliche Gesetzgebungsverfahren wird voraussichtlich Anfang des Jahres 2024 beginnen.

Bereits jetzt hat das BMAS im Rahmen eines Dialogprozesses Vorschläge zur Reform des Werkstattsystems präsentiert, zu denen sich die BAG WfbM nun positioniert hat.

Das Ministerium plant, sich im Zuge der Reform vier Handlungsfeldern zu widmen. Diese sind (Originalformulierungen des BMAS):
  1. Zugang in die Werkstatt
  2. Übergang aus der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
  3. Werkstattgeld: Transparenz und Angemessenheit
  4. Teilhabe von Menschen mit komplexen Behinderungen.
Die BAG WfbM hat sich inhaltlich mit allen Handlungsfeldern auseinandergesetzt und eine Positionierung zur Zukunft des Werkstattsystems entwickelt. Bei dieser wurden auch die Handlungsempfehlungen des Abschlussberichts berücksichtigt.

Die Stellungnahme richtet sich an die Politik und verfolgt das Ziel, bereits vor dem Gesetzgebungsverfahren inhaltlich Einfluss auf den politischen Prozess zu nehmen.

Die BAG WfbM wird über die aktuellen Entwicklungen zum Gesetzgebungsverfahren informieren.

Die Positionierung der BAG WfbM finden Sie hier externer Link.


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