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Reformvertrag der Europäischen Union feierlich unterzeichnet
Nachdem am Mittwoch, dem 12. Dezember 2007 der portugiesische Ratspräsident, der Parlamentspräsident und der Präsident der europäischen Kommission den Reformvertrag im Europäischen Parlament in Straßburg feierlich unterzeichneten, gehört der heutige Tag den Staats- und Regierungschefs.

Diese treffen sich in Lissabon zur feierlichen Unterzeichnung des Reformvertrages, der an die Stelle der gescheiterten Verfassung tritt. Damit erhält nach einer erfolgreichen Ratifizierung auch die europäische Grundrechtecharta in allen Mitgliedsländern Rechtsverbindlichkeit. Einzige Ausnahmen sind Großbritannien und Polen. Diese Länder konnten für sich bei den Verhandlungen während der deutschen Ratspräsidentschaft in der ersten Jahreshälfte Ausnahmeregelungen erwirken.

Die Stärkung der Rechte der Staatsbürger der Europäischen Union richtet sich gegen die Institutionen und ist in den meisten nationalen Verfassungen schon heute umgesetzt. Beispiele hierfür sind die Unantastbarkeit der Menschenwürde oder das Diskriminierungsverbot aufgrund des Geschlechts oder der Hautfarbe. Die EU-Grundrechtecharta will darüber hinaus noch mehr bieten.

So soll jeder EU-Bürger das Recht haben, überall in der Europäischen Union Arbeit zu suchen oder öffentliche Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Festgeschrieben wird auch das Grundrecht auf sichere und würdige Arbeitsbedingungen. Im Artikel 26 in der ursprünglichen Fassung der Grundrechtecharta verpflichtet sich die Europäische Union:

„Die Union anerkennt und achtet den Anspruch von Menschen mit Behinderung auf Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Eigenständigkeit, ihrer sozialen und beruflichen Eingliederung und ihrer Teilnahme am Leben der Gemeinschaft.“

Diese Verpflichtung ist Bestandteil des EU-Reformvertrages. Es ist beabsichtigt, den Reformvertrag in den kommenden zwei Jahren von den 27 nationalen Parlamenten ratifizieren zu lassen. Einem Referendum muß sich dieses Vertragswerk nur in Irland unterziehen.


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