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Werkstätten in Warschau vorgestellt
Der polnische Verband EKON („Behinderte Menschen für die Umwelt”) entstand 2003 auf gemeinsame Initiative behinderter und nicht behinderter Menschen, die sich die Leidenschaft für Ökologie und Umweltschutz teilen. Dieser Verband hat für 2008 drei Konferenzen organisiert, durch die Polen die Eingliederungssysteme in Europa kennenlernen will. Dazu werden je zwei Länder eingeladen, ihre Systeme vorzustellen. Die Konferenzen richten sich an Parlamentarier, die öffentliche Verwaltung und an Nichtregierungsorganisationen. Die polnischen Mitglieder des europäischen Verbandes Workability Europe wollen hier die Eingliederungssysteme in Europa diskutieren. In Workability Europe sind die nationalen Dachverbände vertreten, die Arbeit für behinderte Menschen organisieren.

Am 10. Januar 2008 fand die erste dieser Konferenzen statt. Geladen waren Vertreter aus der Bundesrepublik (Thomas Umsonst, BAG WfbM) und Großbritannien (Nigel Hopkins, Remploy). Die nächsten beiden Konferenzen werden im Mai durchgeführt, Holland, Irland, die Schweiz und Norwegen werden dann ihre Systeme vorstellen.

Veranstaltungsort war ein Konferenzzentrum im Herzen der polnischen Hauptstadt Warschau. Unter den Zuhörern befanden sich neben zahlreichen Abgeordneten des polnischen Sejm (Parlament) auch der Staatssekretär aus dem polnischen Arbeits- und Sozialministerium, Jaroslaw Duda, gleichzeitig polnischer Regierungsbeauftragter für die Belange behinderter Menschen. Die Parlamentsabgeordneten kamen im wesentlichen aus dem Ausschuß für Arbeit und Soziales.

Die BAG WfbM stellte die Funktion und Organisation der Werkstätten in der Bundesrepublik dar. Anschließend wurden zahlreiche Fragen zum Personenkreis und zur Organisationsform der deutschen Werkstätten gestellt. Polen überlegt, ein eigenes Gesetz zur Integration behinderter Menschen zu schaffen. Daher das große Interesse der Parlamentsabgeordneten und der Regierung an den europäischen Werkstattsystemen. Dabei gibt es in der polnischen Politik zwei Strömungen: Zum einen wird überlegt, stärkere Anreize für Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu schaffen, um mehr Menschen mit Behinderungen einzustellen. Zum anderen werden Möglichkeiten gesucht, jenen Menschen eine Teilhabemöglichkeit zu schaffen, deren Arbeitskraft aufgrund ihrer Behinderung nicht nachgefragt wird. Handlungsdruck kommt dabei aus der Europäischen Union. Diese fordert ihre Mitgliedsstaaten auf, nationale Rahmenbedingungen zu schaffen, um möglichst alle Menschen mit Benachteiligungen in das gesellschaftliche (und damit Arbeitsleben) zu integrieren.

In Polen besteht Handlungsbedarf beim Antidiskriminierungsrecht und bei der Steigerung der Erwerbsquote der Menschen mit anerkannten Behinderungen. Derzeit sind nur rund 15 Prozent der erwerbsfähigen behinderten Menschen in das Arbeitsleben integriert. Den Konferenzteilnehmern stellte die BAG WfbM die Werkstättenverordnung in polnischer Sprache zur Verfügung. Sie könnte eine Grundlage für weitere Ausschußberatungen sein, um ein individuelles polnisches Recht für Menschen mit Behinderungen auf den Weg zu bringen.


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