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Bundesrat beschließt Entwurf des Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes
Nachdem der Bundestag am 14. Juni 2024 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) verabschiedet hat, stimmte heute auch der Bundesrat dem Gesetzesvorhaben zu.

Das BVaDiG ermöglicht es, berufliche Handlungsfähigkeit, die unabhängig von einem formalen Berufsausbildungsabschluss erworben wurde, im System der beruflichen Bildung feststellen und anerkennen zu lassen sowie anschlussfähig zu machen.

Das neue Verfahren kann auch Menschen mit Behinderungen ohne formalen Berufsausbildungsabschluss, die durch die Tätigkeit in einer Werkstatt berufliche Kompetenzen erworben haben, beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen.

Damit dies gelingt, werden den behinderungsspezifischen Belangen bei der Durchführung des Verfahrens beispielsweise durch die Benennung einer Verfahrensbegleitung Rechnung getragen.

Die BAG WfbM hat sich mit mehreren Stellungnahmen in das Gesetzgebungsverfahren zum BVaDiG eingebracht. Weitere Informationen dazu finden Sie unter https://www.bagwfbm.de/article/6928 externer Linkund https://www.bagwfbm.de/article/7077 externer Link.


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