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Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht neues Fachkonzept für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich (EV/BBB)
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat in den vergangenen Monaten das Fachkonzept für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich (EV/BBB) in Werkstätten für behinderte Menschen und bei anderen Leistungsanbietern überarbeitet und für die Leistungserbringer harmonisiert. Damit sollen die Qualität der beruflichen und personenzentrierten Bildung verbessert sowie das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderungen gestärkt werden.
Das neue Fachkonzept EV/BBB wurde heute veröffentlicht und steht ab sofort auf der Homepage der BA zum Download zur Verfügung: https://www.arbeitsagentur.de/institutionen/bildungstraeger/spezifische-leistungsanbieter
Das Fachkonzept tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Die neuen Regelungen zum Fahrdienst gelten ebenfalls ab Jahresbeginn 2026. Gleichzeitig soll – soweit möglich – die Einführung der Elektronischen Maßnahmeabwicklung (EMAW
) erfolgen.
Für die Erstellung eines Qualitäts- und Leistungshandbuchs haben die Werkstätten bis zum 31. Dezember 2026 Zeit.
Die BAG WfbM wird die Implementierung des neuen Fachkonzepts weiterhin proaktiv begleiten und ihre Mitglieder zu den aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
Aufgabe der BAG WfbM ist es, die Interessen ihrer Mitglieder hinsichtlich der Neuerungen im Fachkonzept zu bündeln und einzubringen. Die BAG WfbM hat aber kein Verhandlungsmandat gegenüber der oder Entscheidungsrecht durch die BA über die inhaltliche Ausgestaltung oder Umsetzung. In den vergangenen Monaten gab es einen intensiven Austausch mit Expert*innen aus der Praxis und aus den verschiedenen Bundesländern in verbandsinternen Arbeitsgruppen. Die BAG WfbM hat die im Rahmen der Arbeitsgruppensitzungen gewonnenen Erkenntnisse und Ideen an die BA gespiegelt. Dazu zählte auch der deutliche Hinweis auf inhaltliche Vorhaben der BA, mit denen die BAG WfbM nicht einverstanden ist. Unter anderem hat die BAG WfbM an die BA appelliert, den Zeitraum zur Einführung der Fahrkostenkalkulation ab Januar 2026 dringend zu überdenken und sich gegen die Einführung einer maßnahmebezogenen Fahrkostenpauschale positioniert.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die unterschiedlichen Interessenlagen und heterogenen Situationen in den Bundesländern das gesamte Vorhaben sehr herausfordernd gestaltet haben.
Das neue Fachkonzept EV/BBB wurde heute veröffentlicht und steht ab sofort auf der Homepage der BA zum Download zur Verfügung: https://www.arbeitsagentur.de/institutionen/bildungstraeger/spezifische-leistungsanbieter

Das Fachkonzept tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Die neuen Regelungen zum Fahrdienst gelten ebenfalls ab Jahresbeginn 2026. Gleichzeitig soll – soweit möglich – die Einführung der Elektronischen Maßnahmeabwicklung (EMAW
) erfolgen.Für die Erstellung eines Qualitäts- und Leistungshandbuchs haben die Werkstätten bis zum 31. Dezember 2026 Zeit.
Die BAG WfbM wird die Implementierung des neuen Fachkonzepts weiterhin proaktiv begleiten und ihre Mitglieder zu den aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
Aufgabe der BAG WfbM ist es, die Interessen ihrer Mitglieder hinsichtlich der Neuerungen im Fachkonzept zu bündeln und einzubringen. Die BAG WfbM hat aber kein Verhandlungsmandat gegenüber der oder Entscheidungsrecht durch die BA über die inhaltliche Ausgestaltung oder Umsetzung. In den vergangenen Monaten gab es einen intensiven Austausch mit Expert*innen aus der Praxis und aus den verschiedenen Bundesländern in verbandsinternen Arbeitsgruppen. Die BAG WfbM hat die im Rahmen der Arbeitsgruppensitzungen gewonnenen Erkenntnisse und Ideen an die BA gespiegelt. Dazu zählte auch der deutliche Hinweis auf inhaltliche Vorhaben der BA, mit denen die BAG WfbM nicht einverstanden ist. Unter anderem hat die BAG WfbM an die BA appelliert, den Zeitraum zur Einführung der Fahrkostenkalkulation ab Januar 2026 dringend zu überdenken und sich gegen die Einführung einer maßnahmebezogenen Fahrkostenpauschale positioniert.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die unterschiedlichen Interessenlagen und heterogenen Situationen in den Bundesländern das gesamte Vorhaben sehr herausfordernd gestaltet haben.

