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Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft
Am 3. Mai 2008, trat das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft. „Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.“ heißt es im Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Artikel 1.

Nachdem Ecuador am 3. April als zwanzigster Mitgliedsstaat die Ratifikationsurkunde in New York hinterlegt hatte, ist das Übereinkommen nun für alle Mitgliedsstaaten, die bereits ratifiziert haben, völkerrechtlich wirksam.

Deutschland gehörte zu den ersten Unterzeichnern der UN-Konvention; bereits am 30. März 2007 waren der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Franz Thönnes, und die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, zur Unterzeichnung ins Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York gereist.

Allerdings hat Deutschland die Konvention im Gegensatz zu anderen Ländern noch nicht ratifiziert. Nachdem die Konvention auf internationaler Ebene in Kraft getreten ist, soll auch in Deutschland die Ratifizierung nun vorangetrieben werden.

Eine Auflistung der Staaten, die die Konvention bislang unterzeichnet oder bereits ratifiziert haben, finden Sie in englischer Sprache auf dieser Seite: www.un.org externer Link.

Die deutsche Übersetzung der Konvention können Sie hier herunterladen: www.bagwfbm.de externer Link)

Quelle: www.vdk.de externer Link


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