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Verbesserung der Mitwirkungspraxis - Appell an Werkstätten
Günter Mosen, Bundesvorsitzender der BAG WfbM, informierte sich persönlich auf der 2. Werkstatträte-Konferenz der Bundesvereinigung Lebenshilfe nach Einführung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung darüber, wie sich die Mitwirkungsbestimmungen in der Praxis der Werkstätten entwickelt haben. Dazu schreibt Günter Mosen: „Neben vielen erfreulichen Entwicklungen mußte ich ebenso von gravierenden Mängeln erfahren! Mein Appell an all unsere Mitgliedswerkstätten zum neuen Jahr:

  • Ermutigen Sie die Werkstattratsvertretung zur Mitwirkung in der Beratung der gemeinsamen betrieblichen Fragen!

  • Eine gelingende Mitwirkungspraxis setzt in erster Linie bei der positiven Grundhaltung der Leitungsverantwortlichen an: einer engagierten Bereitschaft zum gemeinsamen Gestalten der Teilhabe am Arbeitsleben.

  • Unterstützen Sie die Qualifizierung zur Mitwirkung auf allen Ebenen: der Verantwortlichen, der Vertrauensleute, der Werkstatträte und fördern Sie den Austausch mit anderen Werkstätten, so in den neu geschaffenen Netzwerken der LAG Werkstatträte, der Mitwirkungskonferenzen der Verbände.

  • Als Bundesvorsitzender trete ich vehement für ein qualitatives Wachstum des Teilhabeprozesses in Werkstätten ein und dazu gehört primär eine engagierte Zusammenarbeit in allen Fragen der WMVO und die Unterstützung aller darin enthaltener Mindestregelungen.

  • Die BAG WfbM stellt Ihnen regelmäßig positiv gelingende Praxisbeispiele im Werkstatt:Dialog unter ‚Werkstattrat spezial’ vor. Bitte nutzen Sie die Anregungen für Ihre eigene Werkstattpraxis und gestalten Sie Mitwirkungsprozesse im neuen Jahr 2004 konstruktiv fort.“


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