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Mehr Wahlmöglichkeiten bei Leistungen zur Teilhabe
Persönliche Budgets auch bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die von Werkstätten für behinderte Menschen erbracht werden, müssen attraktiver gemacht werden. Am Donnerstag wurde der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen „Persönliche Budgets für berufliche Teilhabe jetzt ermöglichen“ im Plenum des Deutschen Bundestages beraten.

Hubert Hüppe, behindertenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, erklärte dazu: Es gibt unterschiedliche Ansichten darüber, inwieweit Leistungen im Persönlichen Budget auch ohne Anbindung an Werkstätten für behinderte Menschen erbracht werden dürfen. Bereits vor einigen Wochen hatte sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf Anfrage zum Thema geäußert. Das Bundesministerium vertritt die Auffassung, daß Leistungen, die bisher nur in Verantwortung von Werkstätten für behinderte Menschen erbracht werden dürfen, auch mit Persönlichem Budget nur von Werkstätten für behinderte Menschen erbracht werden können.

Dieses Ergebnis stellt nicht zufrieden. Menschen mit Behinderungen brauchen mehr Wahlmöglichkeiten. Das Persönliche Budget muß bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stärker genutzt werden können. Hierbei muß auf angemessene Rahmenbedingungen, wie beispielsweise eine ausreichende sozialversicherungsrechtliche Absicherung, geachtet werden.

Lösungen sind im Bereich der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nur sehr schwierig zu erreichen. Die Situation ist geprägt von unterschiedlichen Leistungsträgern und festgefahrenen Strukturen. Es lohnt sich aber für Lösungen zu kämpfen, um die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen nach vorne zu bringen.


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