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Studie Finanzierung der Werkstätten liegt vor
700 anerkannte Werkstätten gibt es in der Bundesrepublik. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützen sie 268.000 Beschäftigte. Diese Zahl stammt aus dem Jahr 2006. Werkstätten erbringen eine Integrationsleistung, die komplex und auf Integration ausgelegt ist und somit weit über eine reine „Beschäftigung“ hinausreicht.

In der politischen Diskussion erscheint häufig das Argument, die von Werkstätten erbrachten Rehabilitations- bzw. Integrationsleistungen seien für die Kostenträger verhältnismäßig teuer. Alternative institutionelle Formen kämen angeblich mit einem deutlich geringeren Bedarf an öffentlicher Finanzierung aus. Gerade die öffentlichen Mittel werden angeführt, die unmittelbar für einen Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz in einer Werkstatt aufgebracht werden müssen.

Folgt man indes der Argumentationskette, ausschließlich die Transferzahlungen an Werkstätten als Indikator für ihre Leistungsfähigkeit zu betrachten, dann muß man festhalten, daß diese Betrachtung zu kurz greift. Sie ist ausschließlich „inputorientiert“, berücksichtigt also nur die an Werkstätten adressierten Finanzströme aus öffentlichen Kassen. Werkstätten erhalten aber nicht nur Zahlungen aus öffentlichen Kassen; sie zahlen auch in erheblichem Umfang in öffentliche Kassen ein. Mit anderen Worten: Diese Zahlungen würden nicht erfolgen, wenn es die Werkstätten nicht gäbe.

Um ein zutreffendes Bild des tatsächlichen „öffentlichen“ Finanzierungsumfangs zu erhalten, muß man den Umfang der Nettofinanzierung betrachten. Von den gesamten Zahlungen aus öffentlichen Kassen in die Werkstätten werden also die Zahlungen abgezogen, die Werkstätten in öffentliche Kassen leisten.

Die BAG WfbM hat eine Untersuchung zu der „Nettofinanzierung“ von Werkstätten angeregt. Damit soll eine gesicherte Argumentationsgrundlage geschaffen werden, die ein zutreffendes Bild der von Werkstätten in Anspruch genommenen öffentlichen Finanzierung wiedergibt. Das Endergebnis der Studie liegt nun vor und wird in der Ausgabe 4 des Werkstatt:Dialog, der Verbandszeitschrift der BAG WfbM, eingehend behandelt.

Zusammenfassend läßt sich festhalten:

Die Untersuchung hat ergeben, daß die tatsächliche Inanspruchnahme öffentlicher Finanzmittel zum Zwecke der Finanzierung von Werkstätten rund 56 Prozent (Bezug: Jahr 2006) der üblicherweise in der Diskussion unterstellten Zahlen ausmacht. Darüber hinaus ist erkennbar, daß die Zahlungsflüsse in öffentliche Kassen im Zeitvergleich stärker angestiegen sind als die Zahlungsflüsse aus öffentlichen Kassen. Daraus folgt, daß die Nettofinanzierung im Betrachtungszeitraum zurückgegangen ist.

Die Endfassung der Studie finden Sie >> hier zum Download.

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