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Steuerliche Auswirkungen des Konjunkturpakets der Bundesregierung
Zur raschen Überwindung der Konjunkturschwäche hat die Bundesregierung ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen (BT Dr. 16/930). Die meisten dieser Maßnahmen sind für die nächsten zwei Jahre geplant und betreffen das Steuer- und Finanzrecht. Im Folgenden die wichtigsten Punkte des „Gesetzentwurfes zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“:

Degressive Abschreibungen wieder zulässig

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die ab dem 1. Januar 2009 angeschafft oder hergestellt werden, wird eine degressive Absetzung durch Abnutzung (AfA) des § 7 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) wieder eingeführt. Sie beträgt nun 25 % und höchstens das Zweieinhalbfache der linearen AfA. Bis zum 31. Dezember 2007 waren es noch 30 %. Die Maßnahme soll für Anschaffungen bis zum 31. Dezember 2010 gelten.

Die degressive AfA kann allerdings nur bei Nettopreisen über 1.000 Euro genutzt werden. Ansonsten sind die Regelungen für GwG (bis 150 EUR) und den Sammelpool (150,01 bis 1.000 EUR) verpflichtend.

Verbesserte Förderung über § 7g EStG (Sonderabschreibung)

Kleinere und mittlere Unternehmen können bei Erwerben ab dem 1. Januar 2009 und bis zum 31. Dezember 2010 zusätzlich zur linearen oder degressiven Abschreibung auch die 20%ige Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG nutzen.

Die Schwellen werden befristet für zwei Jahre angehoben, beim Betriebsvermögen von 235.000 auf 335.000 Euro. Entscheidend sind die Grenzen zum Schluß des Wirtschaftsjahres vor der Anschaffung oder Herstellung. Es ist nicht notwendig, für das abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgut zuvor einen Investitionsabzugsbetrag zu bilden.

Durch die Anhebung der Größenmerkmale kommt auch die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags in den Jahren 2009 und 2010 öfters in Betracht. Maßgebend hier sind die Betriebsgrößengrenzen am Schluß des Wirtschaftsjahres, in dem der Abzug vorgenommen wird.

Verdoppelte Höchstgrenze für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG

Handwerkerleistungen sind ab 2009 besser von der Steuerschuld absetzbar. Bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wird der Steuerbonus auf 20% von 6.000 Euro verdoppelt, absetzbar sind also 1.200 Euro pro Jahr. Zwei Jahre nach Inkrafttreten wird überprüft, ob die verbesserte Absetzbarkeit wirksam ist.

Die neue Höchstgrenze gilt allerdings nur für nach 2008 gezahlte Aufwendungen, soweit die zu Grunde liegenden Leistungen ab dem 1. Januar 2009 erbracht worden sind.

Berufsbegleitende Weiterbildung

Mit einem zusätzlichen Sicherheitsnetz für Arbeitnehmer will die Bundesregierung Beschäftigungssicherung mit Weiterqualifizierung verknüpfen. Über die Bundesagentur für Arbeit wird das Sonderprogramm für ältere und geringqualifizierte Arbeitnehmer flächendeckend ausgebaut.

Aufgrund der Finanzkrise verschiebt sich zudem die Verabschiedung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vermutlich in das erste Quartal 2009.

Den vollständigen Gesetzentwurf finden Sie hier externer Link.


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