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Neue „exzellent“-Preise, neue Chancen
Logo exzellent-Preise
Die exzellent-Preise neu aufgelegt
© impulslabor
Die „exzellent“-Preise haben eine Frischzellenkur durchlaufen. Ab sofort ist die Bewerbung in zwei Kategorien möglich: in der Kategorie Arbeit und in der Kategorie Bildung. Neu ist auch, dass nicht nur die Erstplatzierten, sondern auch die Zweit- und Drittplatzierten einen Geldpreis erhalten. Außerdem gibt es neben der klassischen Bewerbung eine weitere Möglichkeit, in das Auswahlverfahren zu gelangen. Mitmachen lohnt sich also.

„exzellent:arbeit“
Projekte rund um die Teilhabe am Arbeitsleben werden künftig in der Kategorie Arbeit ausgezeichnet. Darunter fallen originelle und erfolgreiche Produkte und Dienstleistungen gleichermaßen wie zukunftsweisende Produktionsverfahren und -methoden. Aber auch Lohn- oder Auftragsfertigungen, die die Idee von angepasster Arbeit in besonderer Weise aufgreifen, werden mit diesem Preis ausgezeichnet.

„exzellent:bildung“
Mit dem „exzellent“-Preis in der Kategorie Bildung werden innovative Projekte und Konzepte rund um den Bereich der Beruflichen Bildung und Qualifizierung ausgezeichnet. Diese müssen sich nicht auf den Berufsbildungsbereich beschränken. Auch exzellente Bildungsangebote aus dem Arbeitsbereich, die fachliche Qualifizierung und persönliche Weiterentwicklung im beruflichen Kontext ermöglichen, sind hier gefragt.

Warum Sie sich bewerben sollten
Im Rahmen der Eröffnung der Werkstätten:Messe findet die Preisverleihung vor mehr als 300 Gästen statt, zu der auch Journalisten eingeladen werden. Zusammen mit einem Paket aus Berichterstattung und Materialien für die eigene Öffentlichkeitsarbeit ist den Preisträgern eine überregionale Aufmerksamkeit sicher. Die Preisträger in den Kategorien „exzellent:arbeit“ und „exzellent:bildung“ erhalten zudem einen Geldpreis in Höhe von 1.000 Euro. Die Platzierten erhalten jeweils 500 Euro.

Die Konzepte, Produkte oder Dienstleistungen der Preisträger und Platzierten werden den Messebesuchern auf einem prominent platzierten Stand auf der Werkstätten:Messe präsentiert.

Anmeldung und Bewerbung
Bewerben können sich alle Werkstätten, Integrationsprojekte und Tagesförderstätten, deren Trägerorganisation Mitglied in der BAG WfbM ist. Für eine noch breitere Beteiligung sind neben Eigenbewerbungen nun auch Vorschläge von Dritten möglich – zum Beispiel von Landesarbeitsgemeinschaften Werkstätten für behinderte Menschen, Spitzen- und Fachverbänden oder auch von Privatpersonen. Alle Vorschläge werden geprüft und, sofern sie den formalen und inhaltlichen Vorgaben entsprechen, der Jury vorgelegt.

Bewerbungsfrist
Die Bewerbung für die „exzellent“-Preise ist ganzjährig möglich. Für welche Preisverleihung die eingereichte Bewerbung beziehungsweise der eingereichte Vorschlag berücksichtigt wird, entscheidet das Datum, an dem die Bewerbung bei der BAG WfbM eingeht. Das bedeutet: Trifft die Bewerbung oder der Vorschlag bis zum 31. Januar 2018 bei der BAG WfbM ein, wird sie für die Preisvergabe auf der Werkstätten:Messe 2018 berücksichtigt. Trifft die Bewerbung oder der Vorschlag nach dem 31. Januar 2018 und vor dem 31. Januar 2019 ein, geht das Projekt in das Auswahlverfahren um den „exzellent“-Preis 2019 ein.

Bewerbungsunterlagen und AGBs

Die ausgefüllten Unterlagen senden Sie bitte an:

Bundesarbeitsgemeinschaft
Werkstätten für behinderte Menschen e. V.
Herr Philipp Hirth
Sonnemannstraße 5
60314 Frankfurt am Main

Telefon 0 30 - 9 44 13 30 13
Fax: 0 69 - 94 33 94 25
E-Mail: werkstaettenmesse@bagwfbm.de

Detaillierte Informationen zum Anmeldeverfahren, zu Auswahlkriterien und Dotierung finden Sie hier.


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