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Verlängerung der Antragsfrist für Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Die Antragsfrist für Entschädigungsansprüche nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) wurde aufgrund der Coronavirus-Krise von drei auf zwölf Monate verlängert. Nähere Informationen finden Sie in unseren FAQs unter Punkt B.3. externer Link


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