- Erarbeitung eines Überblicks über bestehende nationale Teilhabesysteme (Definitionen, Traditionen, gesetzliche Grundlagen);
- Darstellung der Eigenheiten sozialer Dienstleistungen in Werkstätten und ihr Beitrag zur Integration besonders benachteiligter Menschen;
- Vorstellung von Praxisbeispielen aus Werkstätten und vergleichbaren Einrichtungen im Ausland;
- Formulierung von Handlungsempfehlungen, die an die politischen Entscheidungsträger weitergeleitet werden.
Auf dem Treffen in Brüssel wurde zudem kontrovers über die Namensgebung der Interessensgruppe diskutiert. Neben der BAG WfbM übten auch belgische und französische Vertreter deutliche Kritik an den englischen Bezeichnungen „sheltered work“ oder „sheltered employment“ für die Interessensgruppe. Beide Begriffe, die übersetzt soviel wie „geschützte Arbeit“ oder „geschützte Anstellung“ bedeuten, werden international für Teilhabeangebote außerhalb des allgemeinen Arbeitsmarktes verwendet und sind negativ besetzt.