Der neue Ansatz der Europäischen Kommission für die europäische Arbeits- und Sozialpolitik heißt „Flexicurity“. In einer Mitteilung der EU-Kommission wurde das Konzept kürzlich in seinen Grundzügen vorgestellt. Bei „Flexicurity“ geht es auch darum, Chancengleichheit für junge Menschen mit Behinderungen sicherzustellen. Die Chancen von behinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt sollen durch eine verbesserte Qualität der Arbeitsplätze sowie durch höhere Qualifikationen steigen.
Nach Auffassung der Kommission müßten die Mitgliedstaaten darüber hinaus mehr und qualifizierteres Personal einstellen. Außerdem sollten die aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für behinderte Menschen eine größere Wirkungskraft haben. Als Strategie hierfür schlägt die Kommission öffentlich-private Partnerschaften aller Beteiligten wie etwa Behörden, Bildungsträger, Sozialpartner und Unternehmen vor. Eine wichtige Funktion kommt ferner paßgenauen Unterstützungsmaßnahmen zu, die auf die Nachfrage am Arbeitsmarkt abgestimmt sind.
Mit ihrer Mitteilung möchte die EU-Kommission eine umfassende Debatte von EU – Institutionen, Mitgliedstaaten, Sozialpartnern und anderen Akteuren anstoßen. Ein erster Schritt wurde in Deutschland bereits unternommen: Mitte Dezember 2007 wurde die Mitteilung der Kommission im Bundestagssauschuß für Arbeit und Soziales behandelt.
Flexicurity (ein Kofferwort aus dem englischen flexibility Flexibilität und security Sicherheit) soll in der Arbeitsmarktpolitik für einen Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sorgen: Die Arbeitgeber fordern mit dem Schlagwort „Flexibilisierung“, den Kündigungsschutz zu lockern; die Arbeitnehmer sind interessiert vor allem an der Sicherheit ihres Arbeitsplatzes bzw. der Aufrechterhaltung ihrer Beschäftigung.
Als arbeitsmarktpolitischer Modellfall wird die Arbeitsmarktreform 1994 in Dänemark angeführt, wo die Erleichterung von Kündigung verknüpft wurde mit einer kurzfristig hohen materiellen Unterstützung für Arbeitslose und einer Unterstützung der raschen Eingliederung im Kündigungsfall.
Unter der EU-Ratspräsidentschaft Österreichs 2006 wurde Flexicurity zum Baustein des europäischen Sozialmodells und wesentlichen Bestandteil des Lissabon-Prozesses deklariert.
Der präzise Begriffsinhalt ist auf europäischer Ebene zwischen den Sozialpartnern weiterhin umstritten.