Diesen Vorschlag unterstützt auch die Lebenshilfe Österreich. Prof. Dr. Germain Weber, Präsident der Lebenshilfe Österreich, stellte aber weiteren Handlungsbedarf fest: So müßten in Österreich noch einige Gesetze an die Grundsätze der Konvention angepaßt werden. Hier sei vor allem die „längst überfällige“ Regelung für den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung auch nach der achten Schulstufe zu nennen.
Ein weiterer Bereich, der von der UN-Konvention betroffen ist, ist die Entwicklungshilfe. Rupert Roniger, Geschäftsführer von „Licht für die Welt“, wies darauf hin, daß die Österreichische Entwicklungshilfe bei der Umsetzung der Konvention die Menschen mit Behinderungen in allen Programmen einbeziehen müsse: sowohl bei der Planung als auch der Umsetzung von Programmen. Übrigens muß nach Artikel 32 der Konvention sichergestellt werden, „daß die internationale Zusammenarbeit, einschließlich internationaler Entwicklungsprogramme, Menschen mit Behinderungen einbezieht und für sie zugänglich ist“.
Quelle: www.bizeps.or.at
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