Die sozialen Sicherungssysteme, der soziale Zusammenhalt und die Rechte der Arbeitnehmer in der EU müssen geschützt und ausgebaut werden. Darüber wurde bereits auf dem informellen Beschäftigungsgipfel in Prag beraten. Konkrete Maßnahmen könnten helfen, die beschäftigungs- und sozialpolitischen Folgen der Krise abzufedern. Es wurden drei Bereiche bestimmt, denen die Konjunkturprogramme der Mitgliedstaaten und der EU-Initiativen besondere Aufmerksamkeit schenken sollten:
1. Erhalt von Arbeitsplätzen, Schaffung neuer Arbeitsplätze und Förderung der Mobilität;
2. Verbesserung der Qualifikationen und Anpassung an die Anforderungen des Arbeitsmarkts;
3. besserer Zugang zu Beschäftigung.
In der derzeitigen Situation ist „Flexicurity“
ein wichtiges Mittel der EU zur Modernisierung der Arbeitsmärkte und zur Förderung ihrer Anpassungsfähigkeit. Vorrangig sollen die Arbeitsmärkte auf eine künftige wirtschaftliche Erholung vorbereitet werden: Ein günstiges Umfelds für Unternehmergeist und damit neue Arbeitsplätze sollen geschaffen werden, qualifizierte, anpassungsfähige und motivierte Arbeitskräfte sind das Ziel und die Umwandlung Europas in eine wettbewerbsfähige, wissensbasierte, integrative, innovative und öko-effiziente Wirtschaft. Die soziale Sicherung und die Eingliederung wirken dabei als automatische wirtschaftliche Stabilisatoren und als Mechanismen, die die sozialen Auswirkungen des Abschwungs abfedern und den Menschen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt helfen. Besonderes Augenmerk muss zudem auf die schwächsten Gruppen und auf neue Ausgrenzungsrisiken gelegt werden.








