„Eine gemeinsame Beschulung, individuelle Förderung und ein Aufwachsen in Vielfalt kommen allen Kindern zugute – ob mit oder ohne Behinderung. Viele Eltern behinderter Kinder wünschen sich, dass ihr Kind gemeinsam mit den Geschwistern und Nachbarskindern in die Schule gehen kann“ so Karin Evers-Meyer. Die 1. Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben – gemeinsam lernen, Camilla Dawletschin-Linder, ergänzt: „Viele Eltern behinderter Kinder wollen vor allem, dass ihren Kindern etwas zugetraut wird und dass sie unvermutete Qualitäten zeigen können. Das reduzierte Angebot in Sonderschulen setzt dem enge Grenzen.“
Unterstützt wird dieser Wunsch von Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention. Darin wird eine gemeinsame Beschulung behinderter und nicht behinderter Kinder gefordert.
Der Elternratgeber ist auf der Internetseite der Beauftragten
sowie der Internetseite der BAG Gemeinsam leben – gemeinsam lernen
als Download verfügbar. Die Druckversion wird voraussichtlich ab Oktober vorliegen.








