Politik 27.01.10
Umsetzung der VN-Konvention erst 2011?
Seit dem 26. März 2009 ist das "Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" in Deutschland verbindlich. In Artikel 35 heißt es, jeder Vertragsstaat habe dem Generalsekretär der Vereinten Nationen innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Übereinkommens einen „umfassenden Bericht über die Maßnahmen, die er zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Übereinkommen getroffen hat, und über die dabei erzielten Fortschritte“ vorzulegen. Will die Bundesregierung erst 2011 die Schwerpunkte identifizieren, wird die Zeit knapp.

Doch erst 2011 sollen die Herausforderungen der VN-Konvention „identifiziert und Schwerpunkte und Handlungsfelder für einen Aktionsplan festgelegt“ werden. Das geht aus der Antwort auf eine schriftliche Frage (Nr. 1/63) vom 20. Januar 2010 zu der Verankerung der Rechte für Menschen mit Behinderungen in Bundes- bzw. Landesgesetzen hervor. Dabei hatte die alte Regierung bereits begonnen, geeignete Wege zur Umsetzung des Übereinkommens zu entwickeln.

Ilja Seifert, Die Linke, sagt dazu: "Menschen mit Behinderungen werden von der Bundesregierung in der Warteschleife gehalten. Sie warten schon viel zu lange auf gleiche Teilhabechancen." Es sei nicht hinnehmbar, dass sich das zuständige Ministerium für Arbeit und Soziales Zeit für konzeptionelle Überlegungen zum weiteren Vorgehen nehme, statt Politik zu betreiben.

Auch die Grünen legen in der Legislaturperiode einen Schwerpunkt auf der Umsetzung der VN-Konvention. Die Bundesregierung sollte rasch einen Aktionsplan zur Umsetzung der Konvention einführen, hieß es zum Dialogauftakt der Grünen im Bundestag. 60 Verbände der freien Wohlfahrt, der Sozial- und Fachverbände, der Selbsthilfe, der Leistungserbringer, der Angehörigen u. a. trafen sich am Montag, 25.01.2010, zum Dialogauftakt. Die BAG WfbM nahm die Einladung von Markus Kurth, Behindertenpolitischer Sprecher der Grünen, an und setzte den guten Dialog mit der Fraktion der Grünen in der neuen Legislaturperiode fort.

Nach Markus Kurth war es ein großes Versäumnis in den letzten Jahren, dass die Betroffenen selbst aber auch ihre Verbände zu wenig in die Entwicklung der Eingliederungshilfe eingebunden waren. Die BAG WfbM kann das nur unterstreichen. In den letzen Jahren haben wir erlebt, dass in Gesetzgebungsverfahren wie DIA-AM und UB zwar Anhörungen durchgeführt wurden, diese jedoch erst zum Schluß nach einem eilig durchgeführten Verfahren stattfanden. Die Gesetzgebungsverfahren blieben davon in der Regel unbeeinflußt.

Will die Bundesregierung und wollen die Parteien die VN-Konvention ernst nehmen, müssen die Menschen und die sie vertretenden Organisationen einbezogen werden. Nicht erst zum Schluß, sondern bereits bei der Erstellung des Aktionsplanes. Nur so ist eine gemeinsame Grundlage für die Umsetzung geschaffen. Nicht erst 2011 sondern jetzt.

Die Sprecher der Fraktion für die Bereiche Gesundheitspolitik, Pflege- und Altenhilfepolitik, Bildungspolitik, Arbeitsmarktpolitik und Patientenrecht waren beim Dialogauftakt vertreten. Sie betonten ihren Willen zur Zusammenarbeit und boten einen offenen Dialog an. Die Verbände wurden aufgefordert, die Fraktion bei Anträgen oder Anfragen an die Bundesregierung zu unterstützen oder durch Beispiele aus der Praxis zu initiieren.


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