Arbeitswelt 09.04.10
Praxistauglichkeit von ELENA überprüfen
Seit dem 1. Januar 2010 sammelt ELENA (der Elektronische Einkommensnachweis) Daten von 40 Millionen Arbeitnehmern (s. auch bagwfbm.de externer Link). Inzwischen sind beim Verfassungsgericht rund 22.000 Klagen gegen diese Praxis eingegangen. Auch FDP-Wirtschaftsminister Rainer Brüderle fordert, ELENA auf seine Praxistauglichkeit hin zu überprüfen. Der Liberale plädiert dafür, Nachbesserungen vorzunehmen, falls sich dadurch die gewünschte Entlastung der Bürokratie nicht einstellt.

„Die Datenübermittlung im Monatsrhythmus stellt besonders für kleinere und mittlere Unternehmen einen unverhältnismäßigen Zusatzaufwand dar“, monierte Brüderle im „Handelsblatt“. Wenn mit ELENA Bürokratiekosten von rund 87 Millionen Euro eingespart werden sollen, so komme die Entlastung doch nur größeren, aber kaum kleineren Unternehmen zugute, heißt es in einer Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministeriums. Brüderle fordert, den Mittelstand von der elektronischen Meldepflicht zu befreien, sollten sich die Zweifel an der Praxistauglichkeit ELENAs bewahrheiten.

Die christlich-liberale Koalition hatte im Koalitionsvertrag vereinbart, einen einheitlichen Einkommensbegriff anzustreben. Dies würde, sagte FDP-Innenexpertin Gisela Piltz, gerade im Sozialrecht dazu führen, dass weniger Daten erforderlich sind. „Bei ELENA in der derzeitigen Ausgestaltung ist dieser Grundsatz in Vergessenheit geraten“, so Piltz.


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