Sobald der Arbeitgeber ELStAM nutzt, werden Änderungen steuerlich bedeutsamer Merkmale, wie sie z. B. durch Heirat oder Geburt eines Kindes entstehen, automatisch im Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Hierfür muss der Arbeitgeber die betrieblichen Abläufe und Software an das neue System anpassen.
Für den schrittweisen Einstieg in das neue Verfahren wurde ein Einführungszeitraum geschaffen. Spätestens für den letzten im Kalenderjahr 2013 endenden Lohnzahlungszeitraum muss der Arbeitgeber die ELStAM abrufen und anwenden.
Letztmalig wurde für das Jahr 2010 eine Lohnsteuerkarte ausgestellt. Diese oder danach vom Finanzamt ausgestellte Bescheinigungen behalten bis zur erstmaligen Anwendung der ELStAM ihre Gültigkeit.
Weitere Informationen zu ELStAM finden Sie unter: https://www.elster.de/arbeitn_elstam.php











